Tod von Ayleen: Plädoyers: Staatsanwalt fordert für Angeklagten lebenslange Haft wegen Mordes

Der Angeklagte im Fall Ayleen äußerte sich überraschend im Gerichtssaal. Seine Verteidiger gehen von Mord aus, widersprechen aber der Staatsanwaltschaft in manchen Punkten.
Boris Roessler/dpaSeit über drei Monaten läuft der Prozess gegen den 30–jährigen Mann, der die 14–jährige Ayleen getötet haben soll. Die Tat geschah im Juli 2022. Jetzt könnte am Donnerstag (28.09.) das Urteil fallen. Am Montag, 25.09.2023, wurden die Plädoyers verlesen.
Mord an Ayleen: Warum der Staatsanwalt lebenslang fordert
Angeklagt ist der Mann unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung. Er soll das Mädchen nach Kontakt in Chats nach Hessen verschleppt und nach einer versuchten Vergewaltigung erwürgt haben.
Vor dem Landgericht Gießen fordert der Staatsanwalt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für den Angeklagten. Zudem geht Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger von einer besonderen Schwere der Schuld des 30–Jährigen aus und forderte, die Sicherungsverwahrung für ihn anzuordnen. Als Mordmerkmale komme eine Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder zur Verdeckung einer Sexualstraftat in Betracht, sagte Hauburger am Montag.
Sollte das Gericht den Forderungen folgen, ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren beinahe ausgeschlossen. Die Nebenklage schloss sich den Forderungen an.
Was den Angeklagten laut Staatsanwalt Hauburger so gefährlich macht
Für den Angeklagten fand der Staatsanwalt klare Worte. Er habe noch nie erlebt, dass jemand „so gleichgültig und ignorant“ sei, wenn er ein Leben ausgelöscht habe, sagte Hauburger mit Blick auf den Angeklagten. Der Mann habe ein sexuelles Bedürfnis gehabt und dieses umgesetzt. „Wenn dabei jemand stirbt, ist es ihm auf Deutsch gesagt scheißegal.“ Das sei es, was den 30–Jährigen so gefährlich mache. Zudem sei der Täter zur Manipulation fähig, Mädchen im Internet anzusprechen und Druck aufzubauen.
Der Maßregelvollzug, in dem der Angeklagte jahrelang untergebracht war, weil er bereits als 14–Jähriger eine Sexualstraftat begangen hatte, habe „gar nix gebracht“, so Hauburger. „Wenn ein Straftäter von uns nicht erreicht wird, ist er zu verwahren, weil unsere Gesellschaft vor solchen Tätern geschützt werden muss.“ Man dürfe dem Mann nicht die Möglichkeit geben, noch ein weiteres Mädchen zu töten.
Überraschend: Angeklagter ergreift das Wort
Die Verteidiger des Angeklagten gehen wie die Anklage von Mord aus. Sie sehen allerdings nur das Mordmerkmal der Verdeckung einer Straftat und nicht, wie die Staatsanwaltschaft, auch die Befriedigung des Geschlechtstriebs. Eine Sicherungsverwahrung ziehe man nicht in Zweifel, sagte Rechtsanwalt Henner Maaß. Die Annahme einer besonderen Schwere der Schuld wies der Verteidiger zurück, auch weil eine versuchte Vergewaltigung nicht zu beweisen sei. Es sei „völlig offen“, ob die Tötung des Mädchens sexuell motiviert gewesen sei.
Überraschend sprach der 30–Jährige selbst am Montag ein letztes Wort vor Gericht: „Ich schließe mich der Verteidigung an, und es tut mir leid“, sagte er.

