Tod von Ayleen
: Gutachter hält mutmaßlichen Mörder für voll schuldfähig

Im Juli 2022 soll ein 30-Jähriger die Schülerin gewaltsam getötet haben. Im Mordprozess um die 14-Jährige ist am Mittwoch ein Gutachter hinzugezogen worden
Von
Amelie Schröer
Gießen
Jetzt in der App anhören

Der Angeklagte (2.v.l.) 30-Jährige wird von Justizwachtmeistern in den Verhandlungssaal gebracht. Am Mittwoch (20.09.) entscheidet ein psychiatrischer Gutachter über die Schuldfähigkeit des Mannes.

Boris Roessler/dpa

Der Prozess um den gewaltsamen Tod der damals 14-jährigen Ayleen ist heute, am 20.09., weiter gegangen: Dabei kam auch ein psychiatrischer Gutachter zu Wort. Im Mittelpunkt stand die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft legt dem 30-Jährigen unter anderem Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung zur Last.

Nach Tod an Ayleen: Das sagt der Gutachter

Aus Sicht der Beurteilung des psychiatrischen Gutachters ist der mutmaßliche Mörder der Schülerin voll schuldfähig. Weiter teilte der Sachverständige bei der Anhörung vor dem Landgericht Gießen mit, dass eine erhöhte Gefahr bestehe, dass der Mann weitere sexuell motivierte Tötungsdelikte begehen könnte.

Ferner gehe der Gutachter von einer dissozialen Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen aus. Eines der großen psychiatrischen Störungsbilder, wie etwa eine Schizophrenie, seelische oder geistige Mängel schließe er aus. Der Angeklagte zeige weder Reue noch Empathie oder Mitleid. Sexuelle Grenzverletzungen seien zudem „eine früh etablierte Verhaltensschablone“ bei dem Angeklagten. „Es besteht eine dezidierte Risikoverfassung für sexuell motivierte Straftaten und eine dezidierte Risikoverfassung für sexuell motivierte Tötungsdelikte“, so der Gutachter.

Angeklagter gesteht Mord an Ayleen

Zum Prozessauftakt hatte der Mann eingeräumt, die 14-Jährige getötet zu haben und dabei angegeben, die Tat sei im Streit geschehen. Die Ermittler gehen jedoch von einem sexuellen Motiv aus.

Der 30-Jährige und die junge Schülerin sollen sich über einen Online-Dienst im Internet kennengelernt haben. Der Angeklagte soll Ayleen darin auch zahlreiche Nachrichten mit stark sexualisierten Inhalten geschrieben, sowie Nacktfotos von ihr gefordert und sie damit unter Druck gesetzt haben. Der Mann muss sich deshalb unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung vor Gericht verantworten.

30-Jähriger ermordet Ayleen und versenkt sie in See

Am 21. Juli vergangenen Jahres soll der Mann Ayleen in ihrem Heimatort Gottenheim bei Freiburg abgeholt und sie in ein Waldgebiet nahe Langgöns in Hessen gebracht haben. Dort soll er versucht haben, die Schülerin zu vergewaltigen, und sie schließlich erwürgt haben. Ihre Leiche soll er mit dem Auto zum Teufelsee nahe Echzell im Wetteraukreis gebracht und versenkt haben.

Der Fall gilt auch deshalb als ungewöhnlich, weil der Mann bereits als Jugendlicher wegen versuchter Vergewaltigung und versuchten sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt und für mehrere Jahre in einer Psychiatrie untergebracht worden war. Bis Anfang 2022 stand er unter Führungsaufsicht, die im Januar vergangenen Jahres jedoch auslief. Auch dazu dürfte sich der Gutachter am Mittwoch äußern.

Im aktuellen Prozess ist der 30-Jährige zudem angeklagt, weil er sich kinderpornografische Inhalte beschafft haben und ohne Fahrerlaubnis gefahren sein soll.