Öffentlich-rechtliche Medien
: SWR stellt umstrittene App „Newszone“ ein

Die App „Newszone“ des SWR sollte junge Leute ansprechen, zog aber Klagen der Zeitungsverleger auf sich. Jetzt stellt der Sender das Angebot ein – nicht aus rechtlichen Gründen, sondern wegen Erfolglosigkeit.
Von
Theo Westermann
Stuttgart
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App „Newszone“ vom Südwestrundfunk: ARCHIV - 12.10.2022, Baden-Württemberg, Stuttgart: Das Logo der App "Newszone" des Südwestrundfunks (SWR) ist auf einem Smartphone zu sehen. zu dpa: «Es gab schon Rechtsstreit um die App: SWR stellt «Newszone» ein.» (zu dpa: «Es gab schon Rechtsstreit um die App: SWR stellt «Newszone» ein») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Am 31. Mai ist Schluss: Der SWR stellt die App „Newszone“ ein.

Marijan Murat/dpa
  • SWR stellt die App „Newszone“ zum 31. Mai 2025 ein; App war erfolglos bei Zielgruppe 16-25.
  • Zeitungsverlage klagten wegen Presseähnlichkeit, scheiterten aber.
  • Neue Angebote des SWR sollen medienrechtlichen Vorgaben entsprechen.
  • Medien-Staatsvertrag wurde verschärft, muss noch ratifiziert werden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Viele Jahre haben sich die Tageszeitungsverlage in Baden-Württemberg gegen die auf junge Leute gezielte Nachrichtenapp „Newszone“ des SWR gewehrt. 16 Tageszeitungsverlage aus dem Südwesten gingen zudem juristisch gegen diese App auf unterschiedlichen Ebenen vor – bis auf einen ersten Anfangserfolg im Jahr 2022 allerdings bisher vergeblich.

Die Verlage sahen in dem Angebot wegen Presseähnlichkeit einen Wettbewerbsverstoß. Hintergrund ist, dass die Verlage auch im Digitalen darauf angewiesen sind, Erlöse zu erzielen. Das frei zugängliche textlastige Angebot des SWR stand ihrer Ansicht nach im Widerspruch dazu.

Nun hat sich das Thema von selbst erledigt: Der SWR teilte am Freitag mit, dass die App eingestellt wird. Die Begründung: Mit den überarbeiteten Inhalten, die seit dem Restart im März 2024 online waren, entspreche das redaktionelle Angebot nicht den Ansprüchen der jungen Zielgruppe zwischen 16 bis 25 Jahren in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Die Nutzungszahlen stagnierten auf niedrigem Niveau, so das Unternehmen weiter. Die SWR-Geschäftsleitung habe daher entschieden, den redaktionellen Teil Newszone als Teil von dasding.de inklusive der Ausspielungen über das Radio, über die App und über TikTok zum 31. Mai 2025 einzustellen. SWR-Intendant Kai Gniffke hatte dies zuvor dem Rundfunkrat mitgeteilt. Die freiwerdenden Ressourcen sollen nun für die Entwicklung eines „zielgruppengerechten Angebots“ genutzt werden. Laut einem dpa-Bericht hat SWR-Intendant Kai Gniffke aber betont, dass die Entscheidung „absolut unabhängig“ von dem Rechtsstreit erfolge.

Konkurrenz im Netz mit Öffentlich-Rechtlichen

Die Verleger sehen nicht nur im Südwesten kritisch auf die Aktivitäten und Übermacht der gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender im Internet. Im Südwesten aber hatte der Streit eine lange juristische Vorgeschichte. Das Landgericht Stuttgart erließ im Oktober 2022 eine einstweilige Verfügung gegen den SWR, nachdem die Verlage geklagt hatten. Sie bezogen sich in ihrer Klage auf den Medienstaatsvertrag der Bundesländer. Demnach dürfen Rundfunkangebote im Netz nicht „presseähnlich“ gestaltet sein, der Schwerpunkt muss also auf Hörfunk und Bewegtbild liegen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart kassierte diese einstweilige Verfügung 2023 und verwies an eine Einigungsstelle zwischen ARD und dem „Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger“ (BDZV). Dort kam aber keine Einigung zustande. Der SWR aktivierte im Frühjahr 2024 seine bis dahin stillgelegte App. Im Oktober 2024 kam es vor dem Landgericht Stuttgart zum Hauptsacheverfahren, bei der die Kammer – inzwischen in veränderter Besetzung – eine veränderte Einschätzung kundtat. Nämlich, dass die App „Newszone“ im Grunde nur widerspiegele, was im genehmigten öffentlich-rechtlichen Angebot von dasding.de unter der Rubrik „Newszone“ zu finden sei. Eine Einschätzung, die wiederum die Verlegervertreter nicht teilten. Damit sei einer Ausweitung des Angebots Tür und Tor geöffnet. Die Klage der Zeitungsverlage wurde aber zurückgewiesen, diese kündigten damals an, in Berufung vor das Oberlandesgericht Stuttgart zu gehen. Dies hat sich nun erledigt.

Verlegerverband: Vorgaben des Medien-Staatsvertrags gelten

Gegenüber unserer Redaktion betonte Holger Paesler, Geschäftsführer des Verbandes Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV) in Stuttgart: „Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis und gehen davon aus, dass sich der SWR bei jeglichem neuen Angebot an die im neuen Medien-Staatsvertrag klargestellten medienrechtlichen Vorgaben hält.“ Was die sogenannte Presseähnlichkeit angeht, sind diese verschärft worden. Der neue Medien-Staatsvertrag muss allerdings noch von allen Bundesländern ratifiziert werden.