Gericht entscheidet
: AfD-Kandidat darf nicht bei OB-Wahl in Ludwigshafen antreten

Ludwigshafen wählt am 21. September einen neuen Oberbürgermeister. Landtagsabgeordneter Joachim Paul darf nicht antreten, entschied nun ein Gericht.
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swp/dpa
Ludwigshafen
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Joachim Paul (AfD): ARCHIV - 11.06.2025, Rheinland-Pfalz, Mainz: Joachim Paul (r), Landtagsabgeordneter der AfD, nimmt an der Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz teil. (Archivbild) (zu dpa: «OB-Wahl in Ludwigshafen: Gericht lehnt Eilantrag von Paul ab») Foto: Arne Dedert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der AfD-Abgeordnete Joachim Paul bei einer Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz im Juni.

Arne Dedert/dpa
  • Gericht stoppt AfD-Politiker Joachim Paul bei OB-Wahl in Ludwigshafen am 21. September.
  • Verwaltungsgericht Neustadt lehnt Eilantrag ab – Nachträgliches Wahlprüfungsverfahren empfohlen.
  • Wahlausschuss zweifelt an Verfassungstreue und schließt Paul Anfang August als Kandidaten aus.
  • Gericht: Wahlfehler besser nach der Wahl prüfen, um Klarheit zu schaffen.
  • Paul hat zwei Wochen Zeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im Streit um den Ausschluss des AfD-Politikers Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße einen Eilantrag von Paul abgelehnt. Der Antrag sei unzulässig, teilte das Gericht mit. Der Antragsteller sei „auf das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren zu verweisen, welches eine vorläufige Zulassung als Wahlbewerber in dem hier vorliegenden Falle“ ausschließe. Anfang August hatte der Wahlausschuss der zweitgrößten Stadt Rheinland-Pfalz' mit Mehrheit beschlossen, wegen Zweifeln an der Verfassungstreue Paul nicht als Kandidaten zuzulassen.

Verwaltungsgericht plädiert abzuwarten

Das Verwaltungsgericht sagte, dass es besser für eine Wahl sei, wenn ein Bewerber das Ergebnis der Wahl abwarte, ehe man sie anfechte. „Anders bestünde auch die Gefahr, dass kurz vor dem Wahltermin eine Fülle gerichtlicher Eilverfahren angestrengt würde, ohne dass in der Kürze der Zeit vor der Wahl die erforderliche Klarheit über eventuelle Wahlfehler gewonnen werden könnte.“ Paul hat nun zwei Wochen Zeit, gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz Beschwerde einzulegen.