Corona BW Regeln: Wann endet der Lockdown? Landesregierung glaubt nicht an schnelle Lockerung
Trotz des Impfstarts müssen sich die Bürger in Baden-Württemberg auf eine Verlängerung der staatlichen Corona-Beschränkungen auch nach Fristablauf am 10. Januar gefasst machen. Die baden-württembergische Landesregierung hält ein Ende des Lockdowns nur bei deutlich sinkenden Infektionszahlen für denkbar. „Wir brauchen nach den Feiertagen zunächst mal einen belastbaren Trend mit Blick auf die Zahlen, um die aktuelle Lage verlässlich bewerten zu können“, hieß es dazu aus dem Staatsministerium. „Wenn die Zahlen nicht deutlich runtergehen und keine substanzielle Besserung erkennbar wird, wird es auch nach dem 10. Januar weiter umfassende Beschränkungen geben müssen.“ Bundesweit mehren sich die Stimmen für eine Verlängerung des Lockdowns.
Wird der Lockdown in BW verlängert?
Der verschärfte Lockdown mit strengen Kontaktbeschränkungen, der Schließung der meisten Geschäfte, Schulen und Kitas sowie der schon länger geltenden Schließung von Restaurants, Theatern, Museen und anderen Freizeiteinrichtungen gilt zunächst bis zum 10. Januar. Am 5. Januar wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten beraten, wie es anschließend weiter geht.
Dabei werden die Zahlen der Neuinfektionen und Sterbefälle sowie die Belegung von Intensivbetten in den Krankenhäusern wesentliche Entscheidungskriterien sein.
Lockdown in Deutschland: Corona-Gipfel vermutlich am 5.1.21
Gesundheitsminister Jens Spahn stimmte ebenfalls darauf bereits ein und sagte am Dienstagabend in den ARD-„Tagesthemen“, bei der Eindämmung der Pandemie sei Deutschland „bei weitem noch nicht da, wo wir hin müssen“. Deshalb werde es nach dem 10. Januar „ohne Zweifel Maßnahmen geben“. In welchem Umfang, müssten Bund und Länder bei ihrer geplanten Konferenz am kommenden Dienstag entscheiden.
Der verschärfte Lockdown mit strengen Kontaktbeschränkungen, der Schließung der meisten Geschäfte, Schulen und Kitas sowie der schon länger geltenden Schließung von Restaurants, Theatern, Museen und anderen Freizeiteinrichtungen gilt zunächst bis zum 10. Januar. Am 5. Januar wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten beraten, wie es anschließend weiter geht.




