Urteil zur Verpackungssteuer: Stadt Tübingen besiegt McDonalds

Um das Müllaufkommen zu reduzieren, gibt es in Tübingen eine Verpackungssteuer. Über deren Rechtmäßigkeit entscheidet nun das Bundesverfassungsgericht.
Universitätsstadt Tübingen- Bundesverfassungsgericht entscheidet am 22. Januar über Tübingens Verpackungssteuer.
- Bisherige Entscheidung: Bundesverwaltungsgericht befand Steuer im Mai 2023 als rechtmäßig.
- Seit Einführung der Steuer hat sich die Nutzung von Mehrwegbehältern vervierfacht.
- Steueraufkommen 2022: über 1 Mio. Euro; 2023 bisher 730.000 Euro.
- Einnahmen fließen in Müllbeseitigung und Umweltschutzmaßnahmen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. Mit einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonalds-Restaurants ab. Die seit 2022 erhobene Abgabe auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Mitnahme-Lebensmittel sei als „örtliche Verbrauchsteuer“ zulässig. (Az. 1 BvR 1726/23)
Der Stadt soll die Abgabe Geld in den Haushalt bringen, vor allem aber soll sie der Vermüllung entgegenwirken und Mehrwegsysteme stärken. Die Verpackungssteuer beträgt 50 Cent (netto) für Einwegverpackungen und für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent (netto) etwa für Einwegbesteck oder Trinkhalme.
Dagegen hatte ein Tübinger McDonalds-Restaurant geklagt. Im Mai 2023 entschied bereits das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die Abgabe sei als örtliche Verbrauchsteuer zulässig. Dies bestätigte nun das Bundesverfassungsgericht. Die Erhebung einer solchen Abgabe durch Kommunen stehe im Einklang mit dem Steuer- wie auch dem bundesweiten Abfallrecht.
„Guter Tag für den Umweltschutz“
„Dieses Urteil des höchsten Gerichts in Deutschland bestätigt, dass sich unsere Hartnäckigkeit gelohnt hat. Jetzt ist auch rechtlich endgültig anerkannt, was wir in Tübingen seit drei Jahren sehen: Die Verpackungssteuer wirkt, bringt Mehrweg-Lösungen voran und drängt die Müllflut im Stadtbild ganz wesentlich zurück“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer zum Urteil in einer Pressemitteilung der Stadt Tübingen. „Wir wissen von vielen Städten, dass sie nur auf das Urteil gewartet haben, um ebenfalls eine Verpackungssteuer nach dem erfolgreichen Tübinger Vorbild auf den Weg zu bringen. Dafür ist jetzt der Weg frei. Deshalb ist heute ein guter Tag für den Umweltschutz, aber auch für innovative Ideen der Kommunen in Deutschland.“
Mehr Mehrwegbehälter im Umlauf
Drei Jahre nach Inkrafttreten der Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen zieht die Universitätsstadt Tübingen eine positive Zwischenbilanz. „Dass Betriebe, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen ausgeben, dafür zur Kasse gebeten werden, hat sich herumgesprochen und wird als wichtiger und richtiger Beitrag für den Umweltschutz akzeptiert“, versichert Claudia Patzwahl, Projektleiterin für die Einführung der Steuer. Aus der Kundschaft, aber auch aus dem Kreise der Gastronomen gebe es „inzwischen kaum noch Beschwerden“. Seit der Einführung der Verpackungssteuer habe sich die Zahl der Gastronomen, die Speisen und Getränke in Mehrwegbehältern ausgeben, vervierfacht, informiert der städtische Umwelt- und Klimaschutzbeauftragte Bernd Schott.
Für das Steuerjahr 2022 habe die Verwaltung 189 Steuerbescheide mit einem Gesamtsteueraufkommen von über einer Million Euro verschickt. Davon seien rund 800.000 Euro bereits gezahlt worden. Für 2023 seien bislang 124 Steuerbescheide mit einem Steueraufkommen von rund 730.000 Euro verschickt worden, wovon 600.000 Euro bereits gezahlt worden seien. Die Einnahmen flössen in den städtischen Haushalt. Sie würden für die Beseitigung des Mülls im öffentlichen Raum und für weitere Umweltschutzmaßnahmen verwendet.
