Verbotenes beim Einkaufen: Kein Naschen von Trauben

Vor dem Kauf mal probieren? Das dürfen Kundinnen und Kunden im Supermarkt nicht.
Benjamin Nolte/dpa- Supermarktregeln: Probieren vor dem Bezahlen ist verboten, Eigentum bleibt beim Markt.
- Erlaubt ist Qualitätsprüfung, wenn Ware verkäuflich bleibt, etwa Avocado-Check oder Dufttest.
- Rückgabe im Laden nur bei Mängeln Pflicht, sonst Kulanz; Bon ist nicht zwingend bei Nachweis.
- Regalpreis ist nicht bindend. Schäden muss der Kunde ersetzen, meist zum Einkaufspreis.
- Verdorbene Ware umpacken ist untersagt. Bon direkt im Markt prüfen, Abgabemengen sind begrenzt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Beim Einkauf im Supermarkt gelten viele vermeintlich klare Regeln – doch nicht alles, was Verbraucher für ihr gutes Recht halten, stimmt auch. Was beim Einkauf tatsächlich gilt.
Darf ich vor dem Kauf probieren, ob zum Beispiel Trauben oder Kirschen gut schmecken?
„Nein. Bis das Obst bezahlt ist, gehört es dem Supermarkt. Wer davon nascht, verzehrt also fremdes Eigentum“, sagt Daniela Krehl vom Referat Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Bayern. Viele Supermärkte würden bei einzelnen Beeren zwar ein Auge zudrücken, einen Anspruch auf diese Kulanz habe man als Kunde aber nicht. Krehls Tipp: „Einfach kurz einen Mitarbeiter fragen.“
Was ein Kunde aber darf: die Qualität der Ware prüfen, bevor er sie kauft. „Ich kann bei einer Avocado vorsichtig die Reife testen, einen Eierkarton öffnen und schauen, ob noch alle Eier ganz sind oder an einem Shampoo riechen“, erklärt Julia Gerhards, Referentin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Voraussetzung sei jedoch immer, dass sich die Ware danach noch verkaufen lässt.
Mein Kind hat schon während des Einkaufs Hunger. Darf es schon vor dem Bezahlen ein paar Kekse essen?
Auch in diesem Fall gilt: Bis man die Ware bezahlt hat, ist sie Eigentum des Supermarktes. „Wenn man einen Schluck Wasser aus einer Flasche nimmt und sie danach auf das Kassenband stellt, wird vermutlich niemand etwas sagen“, sagt Julia Gerhards. Die Verpackung von einem Schokoriegel aber kann nach dem Essen schnell in der Jackentasche verschwinden. „Wichtig ist, dass ich an der Kasse noch gut belegen kann, dass ich etwas bereits gegessen habe“, so Gerhards.
Kann ich Ware grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben?
Nein, hier sind viele Kunden inzwischen vom Onlineshopping verwöhnt. Dort gilt ein großzügiges Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Wer dagegen im stationären Handel Ware zurückgeben muss, braucht einen triftigen Grund dafür. „Kaputte Ware oder verdorbene Lebensmittel kann ich natürlich immer zurückgeben oder umtauschen“, sagt Gerhards. Alles, was darüber hinausgeht, sei wieder reine Kulanz der Händler.
Rücknahme bei Mängeln
„Bei Mängeln gelten solche Ausnahmen aber grundsätzlich nicht, hier muss die Ware immer zurückgenommen werden“, stellt Gerhards klar. So darf ein Händler hier beispielsweise auch nicht auf den Kassenbon bestehen. Es reicht, wenn der Kunde den Kauf anderweitig nachweisen kann, etwa durch einen Kontoauszug oder auch einen Zeugen des Einkaufs.
Welcher Preis gilt: der am Regal oder der an der Kasse?
Preise im Supermarkt ändern sich ständig und nicht immer ist das, was am Regal angezeigt wird, identisch mit dem an der Kasse. Was passiert, wenn der Betrag hier höher ausfällt? „Einen gesetzlichen Anspruch darauf, die Ware zum ausgezeichneten Regalpreis zu bekommen, gibt es nicht“, stellt Daniela Krehl klar.
Mir ist im Supermarkt aus Versehen ein Joghurtglas heruntergefallen. Muss ich das bezahlen?
„Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, kann der Supermarkt grundsätzlich Schadenersatz dafür verlangen“, sagt Daniela Krehl. Für den kaputten Joghurt wäre dann jedoch nicht der Verkaufspreis fällig, sondern der Einkaufspreis, denn das ist die Schadenssumme, um die es geht.
Bei kleinen Beträgen zeigen sich Supermärkte aber in aller Regel kulant und verlangen kein Geld. „Bei einer teuren Flasche Wein kann das aber schon anders aussehen“, sagt Julia Gerhards. Sie weist darauf hin, dass in einem solchen Fall auch immer die Möglichkeit besteht, den Schaden über die private Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Anders sieht es aus, wenn man mit dem Einkaufswagen Ware streift, die schlecht aufgestapelt ist.
Darf ich verdorbene Lebensmittel aussortieren?
Die matschigen Erdbeeren aus dem Schälchen einfach in ein anderes legen und es stattdessen mit unversehrten Früchten auffüllen – das geht nicht. „Oft ist die Ware ja abgewogen, dann stimmt der Preis nicht mehr“, sagt Julia Gerhards. Auch kaputte Eier darf man der Stiftung Warentest zufolge nicht einfach aussortieren: Jeder Eierkarton enthält Hinweise zur Größe der Eier und gibt auch Rückschlüsse auf Erzeuger. Mischt man die Eier, gehen solche Informationen verloren.
Wann muss ich den Kassenbon kontrollieren?
„Am besten möglichst direkt nach dem Einkauf, noch im Laden“, sagt Daniela Krehl. Wer erst zu Hause merkt, dass er nur zwei statt der abgerechneten vier Joghurts gekauft hat, dürfte später Schwierigkeiten haben, das zu beweisen. Ähnlich sieht es aus, wenn man erst später bemerkt, dass man zu wenig Wechselgeld zurückbekommen hat.
Der Supermarkt verbietet mir, eine Palette Kaffee zu kaufen. Ist das ok?
Bei Sonderangeboten kommen Kunden gern mal auf die Idee, sich für längere Zeit mit einem Produkt einzudecken. Auch Gastronomen kaufen bisweilen größere Mengen in normalen Supermärkten ein. Akzeptieren müssen Supermärkte das nicht.
