EU verbietet Produkte mit Mikroplastik
: Kosmetik, Spielzeug und Sportplätze betroffen

42.000 Tonnen Mikroplastik werden jährlich in der EU verkauften Produkten beigefügt. Das will die EU jetzt verbieten. Manche Produkte müssen bereits zum 15. Oktober vom Markt.
Von
Verena Eisele
Ulm
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Die EU verbietet ab 2031 den Einsatz von Granulat, das zwischen die grünen Plastikhalme von Kunstrasen gestreut wird, um die Umwelt zu schützen.

Jörg Carstensen/dpa

Die Europäische Union verbietet den Verkauf von Mikroplastik und von bewusst damit versetzten Produkten. Das gab die EU–Kommission am Montag, dem 25.09.2023, in Brüssel bekannt. Langfristig sollen die neuen Regelungen die Abgabe von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern.

Die Maßnahmen sollen nach und nach umgesetzt werden, das Verbot von Kosmetika mit losem Glitter oder Mikroperlen soll bereits in 20 Tagen, also ab dem 15.10.2023, in Kraft treten. In anderen Fällen soll das Verkaufsverbot erst in den kommenden Jahren umgesetzt werden, so wie bei Granulat auf Kunstrasenplätzen.

Welche Produkte sind davon betroffen?

Mit den Bestimmungen soll die Herstellung sowie der Handel mit Produkten wie beispielsweise

  • Kosmetika
  • Waschmittel
  • Glitter
  • Dünge– und Pflanzenschutzmittel
  • Spielzeug
  • Medikamente

reguliert werden. Auch der Verkauf von Granulat für künstliche Sportböden, das laut EU–Kommission die größte Quelle von Mikroplastik in der Umwelt ist, wird eingeschränkt.

Was genau Mikroplastik eigentlich ist und in welchen Produkten es steckt, haben wir in dem unten verlinkten Artikel zusammengefasst. Dort erfahren Sie auch, wie Sie Mikroplastik vermeiden können.

Ausnahmen für Industrie unter bestimmten Bedingungen

In Produkten, die enthaltenes Mikroplastik nicht freisetzen, soll die Verwendung weiterhin möglich sein. Auch den Einsatz in industriellen Produktionsprozessen will die EU–Kommission weiterhin erlauben, solange die Unternehmen sicherstellen, dass die Partikel nicht in die Umwelt gelangen. Sie sind vom Verkaufsverbot ausgenommen. Ihre Hersteller müssten jedoch Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Mikroplastik–Freisetzungen zu vermeiden. Auch für Arzneien sowie Lebens– und Futtermittel gibt es bestimmte Ausnahmen.

Die neuen Vorschriften sollen die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern. Allein in der EU werden verkauften Produkten jedes Jahr rund 42.000 Tonnen Mikroplastik beigefügt.

(Mit Material von dpa)