Sturmtief „Zoltan“: Was Reisende angesichts der aktuellen Bahn-Probleme wissen müssen

Bahnkundinnen und -kunden müssen auf dem Weg in den Weihnachtsurlaub gute Nerven haben: Es drohen am Freitag und Samstag überfüllte Züge, Verspätungen und Zugausfälle wegen des Sturmtiefs „Zoltan“.
Andreas Arnold/dpaWegen Sturmschäden kommt es auch am Freitag (22. Dezember) zu Verspätungen und Zugausfällen im bundesweiten Fernverkehr der Deutschen Bahn, besonders i rdeutschland. Das teilt die Bahn auf ihrer Internetseite mit. Bahnstrecken im Norden seien besonders stark betroffen. Zu Ausfällen oder Verspätungen könne es etwa auf den Verbindungen zwischen Hamburg und Frankfurt sowie Hamburg und München kommen. Zudem könnten einige Halte entfallen.
Wer kann, sollte seine Reise verschieben - wegen der bevorstehenden Feiertage sind die Züge am Samstag allerdings ohnehin schon stark ausgelastet. Die Deutsche Bahn empfiehlt weniger ausgelastete Verbindungen etwa in Tagesrandlagen. Die DB rät zudem Fahrgästen, die eine andere Verbindung nehmen wollen oder müssen, sich vor dem Reiseantritt über die DB-Navigator-App oder auf „bahn.de“ über die Auslastung der Fernzüge zu informieren, da viele Verbindungen am Freitag (22.12.) und Samstag (23.12.) schon stark ausgelastet seien. Was es sonst noch zu beachten gibt:
Kann ich kostenlos umbuchen?
Wer die geplante Bahnfahrt im Fernverkehr wegen des Sturms am Donnerstag oder Freitag verschoben hat oder verschieben will, kann das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen ist aufgehoben. Das Ticket gilt immer für den ursprünglichen Zielort, auch bei geänderter Streckenführung.
Kostenloses Sitzplatz-Storno
Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden. Wenn klar ist, dass ein gebuchter Zug ausfällt, kann das Ticket auch kostenlos storniert werden, das Geld gibt es in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurück. Wer mit einem Ticket für den Nahverkehr auf einen höherwertigen Zug umsteigen will, etwa einen ICE oder EC, muss das Geld dafür auslegen, kann es sich aber rückerstatten lassen. Dies gilt jedoch nicht für das Deutschlandticket oder andere stark reduzierte Angebote.
Wann gibt es Entschädigung?
Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden sind es 50 Prozent. Wenn frühzeitig absehbar ist, dass das Ziel mindestens eine Stunde später als geplant erreicht wird, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
Wurde nur ein Teil der gebuchten Strecke gefahren, können sich Fahrgäste den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Wer die Reise abbricht und zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt ebenfalls den vollen Preis zurück.
Wie ist die Rechtslage, wenn der Zug nicht mehr weiter fährt?
Wer etwa wegen einer Streckensperrung unterwegs strandet, hat Anspruch auf Hilfeleistungen. Zunächst sind das Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen.
Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer anderweitigen Unterkunft sorgen und den Transfer organisieren. Bucht man auf eigene Faust ein Hotel, sollte man sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann.
Wie komme ich an mein Geld?
Ansprüche können innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Es ist eine komplett digitale Rückerstattung möglich: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden.
Das Fahrgastrechte-Formular gibt es außerdem im Reisezentrum und am Informationsschalter der Bahn oder online zum Herunterladen - bei Verspätungen auch direkt im Zug. Die Unterlagen können digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesandt oder im Reisezentrum abgegeben werden.
Die Kulanz und Fahrgastrechte im Zusammenhang mit dem Sturmtief finden Bahnkunden hier. Die EU-Bahngastrechte-Verordnung zum Nachlesen gibt es unter diesem Link.
