Streit um Bezeichnung
: Lidl darf seine Dubai-Schokolade weiter verkaufen

Anders als Aldi Süd darf Lidl seine Dubai-Schokolade weiterhin verkaufen. Das Landgericht Frankfurt wies einen Unterlassungsantrag gegen das Unternehmen zurück. „Dubai“ sei zum Gattungsbegriff geworden, so die Richter.
Von
dpa STATISTISCH
Mülheim/Ruhr
Jetzt in der App anhören
Dubai-Schokolade

Aldi wehrt sich gegen das Verkaufsverbot der Dubai-Schokolade, Lidl hat jetzt vor Gericht recht bekommen.

Alicia Windzio/dpa
  • Aldi Süd legt Widerspruch gegen Verkaufsverbot der Dubai-Schokolade ein.
  • Landgericht Köln untersagt Verkauf, da Schokolade in der Türkei produziert wurde.
  • Gericht in Frankfurt erlaubt Lidl, seine Dubai-Schokolade weiter zu verkaufen.
  • Aldi Süd sieht keinen Zusammenhang mit Lidl-Entscheidung.
  • Klage von Süßwarenimporteur Andreas Wilmers war gegen Lidl erfolglos.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wo Dubai draufsteht, muss nicht Dubai drin sein. Im Streit um die sogenannte Dubai-Schokolade hat der Discounter Lidl einen wichtigen Sieg errungen. Das Landgericht Frankfurt wies einen Unterlassungsantrag gegen das Unternehmen zurück. Dieser hatte darauf abgezielt, dem Discounter den Verkauf des Produktes zu untersagen.

Geklagt hatte der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, der in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex in Deutschland verkauft. Wenn Dubai-Schokolade draufsteht, müsse sie auch von dort kommen, moniert der Unternehmer. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Verbraucher irregeführt werden könnten. Wilmers war zuletzt auch gegen Aldi Süd vorgegangen. Das Landgericht Köln hatte dem Discounter daraufhin untersagt, seine Dubai-Schokolade weiterhin anzubieten. Der Discounter wehrte sich gegen das Verkaufsverbot für seine Dubai-Schokolade. Aldi Süd hatte sie in der Türkei produzieren lassen, was auf der Rückseite der Tafeln angegeben war.

„Dubai“ als Gattungsbegriff

Im Fall des Streits mit Lidl entschieden die Frankfurter Richter anders. Der Gebrauch des Zusatzes „Dubai“ habe sich zu einem Gattungsbegriff gewandelt, schreiben sie in ihrem Beschluss. Kunden würden bei der Lidl-Schokolade demnach nicht zwingend davon ausgehen, dass die Einzelbestandteile aus Dubai stammten oder das Gesamtprodukt dort hergestellt worden sei. Argumentiert wird auch mit der Aufmachung der Schokolade und der angegebenen Herkunftsbezeichnung: „mit Schokolade, Pistazien und Kadayif aus EU-/Nicht-EU“.

Kläger prüft Beschwerde gegen Entscheidung

In ihrer Begründung gehen die Richter auf den ähnlichen Fall von Aldi Süd ein. Das Landgericht Köln habe in seiner Entscheidung die Bezeichnung „Dubai Chocolate“ ausreichen lassen. Dem folge die Kammer „nicht in dieser Allgemeinheit“, heißt es im Beschluss.

Die Lidl-Schokolade trage eine durchgehend in deutscher Sprache verfasste Aufschrift. Anders als bei Aldi Süd fehlten Gestaltungsmerkmale, die auf eine Herkunft auf Dubai hindeuteten. Die Lidl-Werbung weise zudem auf eine „Qualitäts-Eigenmarke“ hin. Dies wirke dem Eindruck entgegen, das Produkt stamme aus Dubai.

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist bislang nicht rechtskräftig. Süßwarenimporteur Wilmers kann Beschwerde dagegen einlegen. Dies werde noch geprüft, sagte er auf Nachfrage.