Verkaufsverbot für Aldi
: Discounter darf Dubai-Schokolade nicht mehr anbieten

Bereits die dritte Marke ist jetzt vor Gericht durchgefallen. Weil Verbraucher denken könnten, die Tafeln stammten wirklich aus dem Wüstenstaat, dürfen sie nicht mehr angeboten werden.
Von
Caroline Strang
Köln
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Dubai-Schokolade

Der Hype um diese Schokolade hat etwas nachgelassen – die Rechtsstreitigkeiten aber entfalten gerade erst ihre Wirkung.

Anna Hirte/dpa-tmn/dpa
  • Aldi darf die „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ nicht mehr verkaufen; Gerichtsbeschluss in Köln.
  • Grund: Verbraucher könnten denken, die Schokolade stamme wirklich aus Dubai.
  • Die Schokolade wird tatsächlich in der Türkei hergestellt; irreführende Verpackung.
  • Weitere Fälle betreffen „Miskets Dubai Chocolate“ und „Elit – The Taste of Dubai“.
  • Exklusiver Dubai-Schokoladenimporteur MBG International hat Klagen eingereicht.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Auf seiner Homepage wirbt Andreas Wilmers, Inhaber des Süßwarenvertriebs Wilmers, mit deutlichen Worten für sein importiertes Produkt, das es auch in einem eigenen Internetshop zu kaufen gibt. „Kein Fake aus anderen Ländern“, steht da. „Sondern in Dubai von Hand hergestellt und aus Dubai nach Deutschland importiert“. Auch wenn, wie er einschränkend festhält, die Hauptzutaten Pistazien und Milchschokolade nicht aus dem Wüstenstaat stammen.

Er hat nicht nur eine Diskussion über die Bezeichnung der gehypten Schokoladensorte in Gang gebracht, sondern auch eine Reihe von Rechtsverfahren, unter anderem auch gegen Lindt. Sein Ziel: Nur Tafeln, die aus Dubai stammen, sollen auch Dubai Schokolade heißen dürfen. Also vor allem seine Importprodukte.

Verkaufsverbot von Dubai Schokolade bei Aldi Süd

Das Landgericht Köln hat in einer einstweiligen Verfügung nun zu seinen Gunsten entschieden. In einem Eilbeschluss, der dem Branchenmagazin „Lebensmittelzeitung“ vorliegt, wird es Aldi Süd untersagt, die „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ zu verkaufen. Laut Gericht verstößt die Bezeichnung auf der Verpackung gegen das Markenrecht (§ 127), da die Schokolade den Eindruck erwecke, in Dubai hergestellt worden zu sein und damit über die geografische Herkunft getäuscht werde. Eigentlich stammt sie aus der Türkei, darauf wird auf der Rückseite hingewiesen.

Dem Gericht reicht das nicht. Es sieht neben dem Namen noch andere Hinweise, die nahelegen sollen, dass die Tafeln wirklich aus Dubai stammen – wie die Tatsache, dass die Informationen auf der Verpackung auf Englisch abgedruckt sind und einem Hinweis, dass „einzelne Artikel aufgrund der aktuellen Situation in der internationalen Seefracht zeitweise nicht verfügbar oder später lieferbar sind“.

Verbraucher werden getäuscht

Die LZ zitiert aus dem Beschluss: „Die Personen, denen diese Berichterstattung bekannt ist, wissen auch, dass es inzwischen zahlreiche Anbieter von sogenannter ‚Dubai Schokolade‘ gibt. Die streitgegenständliche Produktaufmachung ist aber gerade nicht als Nachahmung der Schokolade aus Dubai mit einem anderen Produktionsort erkennbar.“ Daher werde ein erheblicher Teil der Verbraucher dem Irrtum erliegen, die von Aldi Süd angebotene Dubai-Schokolade stamme aus Dubai.

Erhältlich scheint die Schokolade von Aldi derzeit weder in den Filialen noch online zu sein. Wobei man auf der Homepage noch Werbung für die Tafel für 3,79 Euro findet – und mehrere Rezepte, wie man die Schokolade beziehungsweise Kuchen oder Eis selbst machen kann.

Aldi ist nicht der erste Fall, in dem das Landgericht Köln den Verkauf solcher Dubai Schokolade untersagt, vor wenigen Tagen wurde schon zwei Unternehmen verboten, ihre Produkte weiter anzubieten. Geklagt hatte in diesen Fällen jeweils die MBG International Premium Brands GmbH, exklusiver Importeur für Deutschland des „Habibi-Riegels“ aus Dubai. Klagegegner war laut LZ zum einen die Medi First GmbH, die „Miskets Dubai Chocolate“ vertreibt und zum anderen die KC Trading UG mit dem Schokoriegel „Elit – The Taste of Dubai“. Die Begründung der Richter fiel im Aldi-Fall fast wortgleich aus. Deshalb ist zu erwarten, dass es auch noch andere Anbieter treffen könnte.

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