Steuererklärung
: Laptop, Handy und Co. von der Steuer absetzen

Kann man einen Computer, Laptop, Tablet oder das Handy von der Steuer absetzen? Wenn ja, wie? Alle Infos im Überblick.
Von
Emily Bader
Berlin
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Laptop, Handy, Tablet und Co. – Kann man diese Geräte von der Steuer absetzen? Wenn ja, wie?

Pixabay/Monoar_CGI_Artist

Egal ob Computer, Laptop, Handy oder Tablet — Die Anschaffung neuer technischer Geräte ist meist kostspielig. Auch Softwares können teuer sein. Unter gewissen Umständen kann man die beim Kauf von Geräten oder Programmen entstehenden Ausgaben jedoch in der Steuererklärung geltend machen. Dabei kommt es vor allem auf den Anteil der beruflichen Nutzung, an. Wie genau ihr euren neuen Laptop oder euer neues Handy von der Steuer absetzen könnt, erfahrt ihr hier.

Laptop, Handy und Co. von der Steuer absetzen — Geht das?

Technische Geräte wie ein Laptop oder Handy dürfen tatsächlich von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings nur dann, wenn sie beruflich genutzt werden. Wird das Gerät auch privat genutzt, muss der Anteil der beruflichen Nutzung geschätzt werden. Nur der Anteil der beruflichen Nutzung darf letztendlich abgesetzt werden.

Laut dem Verein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.“ kann man Kosten eines PC, Laptops oder Tablets ohne jeglichen Nachweis stets mit einem Nutzungsanteil von mindestens 50 Prozent als Werbungskosten geltend machen, wenn eine generelle Verwendung des Geräts für Arbeitszwecke unstrittig ist. Dies gilt beispielsweise bei Büroangestellten, Richtern, Medizinerinnen, Lehrern oder Pilotinnen.

Will man das Finanzamt von einem anderen Aufteilungsmaßstab überzeugen, müssen die entsprechend abweichenden Umstände nachgewiesen werden. Hierbei ist es hilfreich, wenn der Job bereits eine überwiegend berufliche Nutzung des Geräts impliziert. Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe gilt dies vor allem für EDV–Berufe, Journalisten und Redakteurinnen, Grafiker, Wissenschaftlerinnen, Informatiklehrer, aber auch Pfarrerinnnen und Versicherungsangestellte im Außendienst. Für diese Berufe sei eine steuerliche Anerkennung von 80 Prozent üblich. Kann man nachweisen, dass man das Gerät ausschließlich beruflich nutzt — beispielsweise über eine Bescheinigung des Arbeitgebers — können sogar 100 Prozent angerechnet werden.

Nachweis der beruflichen Nutzung per Nutzungs–Tagebuch

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. nennt folgenden Tipp, der dabei helfen kann, das Verhältnis von privater und beruflicher Nutzung beim Finanzamt nachzuweisen: Nutzerinnen und Nutzer sollen in einem Heft das Datum der Nutzung, die Nutzungsdauer und den Grund der Nutzung des Geräts chronologisch, handschriftlich festhalten. In der Regel erkenne das Finanzamt dieses „Fahrtenbuch“ an und die Kosten für das entsprechende Gerät können in der Steuererklärung in Anlage N eingetragen werden.

Software von der Steuer absetzen: Geht das?

Nicht nur Computer, Handy und Co. können steuerlich geltend gemacht werden. Auch Software kann von der Steuer abgesetzt werden. Der prozentuale Anteil der Kosten, der in die Steuererklärung eingetragen werden darf, richtet sich dabei nach dem beruflichen Nutzungsanteil des Geräts, mit dem die Software genutzt wird. Nutzt man also beispielsweise einen Laptop zu 60 Prozent beruflich, kann auch die Software zu 66 Prozent von der Steuer abgesetzt werden.

Weitere Infos und Steuerspar–Tipps gibt es auf unserer Themenseite Steuern.