
Schlappe für Sony vor BGH: Schummel-Software beim Zocken bleibt erlaubt
Mit sogenannten Cheat-Softwares können sich Spieler Vorteile verschaffen. Sony warf den Anbietern der Programme Urheberrechtsverstöße vor. Das sieht der Bundesgerichtshof nicht so.

Bei einem Rennspiel tricksten Gamer mithilfe von Schummel-Software. Da die Software nur Spielzustände vortäuscht und nicht auf den Code zugreift, erhält Sony keinen Schadensersatz von den Entwicklern solcher.
Sebastian Gollnow/dpa