Ohne Arztbesuch
: Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Patientinnen und Patienten können sich bei leichteren Erkrankungen künftig generell auch telefonisch krankschreiben lassen – aber nur für fünf Tage.
Von
Laura Mensch
Berlin
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Der Gemeinsame Bundesausschuss hat entschieden: Es gibt nun dauerhaft die Möglichkeit, sich telefonisch Krank schreiben zu lassen.

Hannes P Albert/dpa

Eine Wiedereinführung der Regel war bereits absehbar: Jetzt ist die telefonische Krankschreibung wieder offiziell möglich – und kann nun dauerhaft genutzt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für das Gesundheitswesen verabschiedete am Donnerstag in Berlin eine entsprechende Regelung. Anders als zu Corona-Zeiten ist die telefonische Krankschreibung aber nur bis zu fünf Tage möglich; nicht für bis zu sieben Tage.

Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Die Regelung gelte ab Donnerstag, teilte der Bundesausschuss mit. Demnach sind Voraussetzungen, dass keine Videosprechstunde möglich ist und Patientinnen und Patienten der jeweiligen Hausarztpraxis bereits bekannt sind. Zudem dürfen die Betroffenen keine schweren Symptome haben.

Gegen die Sieben-Tage-Regelung sprach sich in der Ausschusssitzung der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen aus (GKV). Ihr Vertreter argumentierte damit, dass die Möglichkeiten für Ärzte und Ärztinnen zur Einschätzung der Krankheit am Telefon deutlich abgesenkt seien. Schließlich gehe es um die Ausstellung eines Dokuments, dass einen verlässlichen Beweiswert gegenüber dem Arbeitgeber haben müsse.

Option war während der Corona-Pandemie eingeführt worden

Die telefonische Krankschreibung wurde in der Corona-Pandemie eingeführt, um Hausarztpraxen zu entlasten. Die Regelung war aber im April zunächst ausgelaufen. Im Sommer beschloss der Bundestag dann ein Gesetz von Lauterbach, welches Krankschreibungen per Telefon dauerhaft möglich macht.

Angesichts der steigenden Zahl von Atemwegsinfektionen hatte die Ärzteschaft eine schnelle Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung gefordert.

Der Gemeinsame Ausschuss ist das zentrale Selbstverwaltungsorgan im Gesundheitswesen. Neben dem GKV-Spitzenverband sind in ihm die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vertreten.

Hausärzte begrüßen die Wiedereinführung

Der Hausärzteverband begrüßt die absehbare Möglichkeit, sich künftig generell auch telefonisch krankschreiben lassen zu können. Die Arztpraxen arbeiteten wegen der aktuellen Erkältungs- und Corona-Welle „am Limit“, sagte der Verbandsvorsitzende Markus Beier am Donnerstag im Deutschlandfunk. Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung erleichtere die Praxisabläufe und helfe auch den Patientinnen und Patienten.