Bauen
: BGH-Urteil: Wie lange Gemeinden Bauland zurückfordern dürfen

Ein Käufer hat bereits 1994 ein Grundstück erworben mit der Auflage, in den folgenden acht Jahren darauf zu bauen. Das hat er nicht getan. 2014 wollte die Gemeinde ihr Wiederkaufsrecht nutzen. War das rechtens?
Von
dpa
Karlsruhe
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Wie lange darf eine Gemeinde von ihrem Wiederkaufsrecht Gebrauch machen? Der BGH hat ein interessantes Urteil gefällt.

Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Ein interessantes Urteil aus Karlsruhe: Wer sich einen Bauplatz kauft, aber trotz entsprechender Verpflichtung dort kein Haus baut, muss unter Umständen noch sehr lange Zeit mit einer Rückforderung durch die Gemeinde rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Freitag, dass ein solches Wiederkaufsrecht bis zu 30 Jahre lang ausgeübt werden kann. Das sei nicht unangemessen, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. (Az. V ZR 144/21)

In dem Fall aus Niederbayern hatte sich der Käufer 1994 verpflichtet, auf dem Grundstück binnen acht Jahren ein Wohnhaus zu bauen. Als sich dort 2014 immer noch nichts tat, teilte die Gemeinde dem Mann mit, dass sie von ihrem Wiederkaufsrecht Gebrauch mache. Das Münchner Oberlandesgericht hatte eine derart lange Bindung für unzulässig gehalten. Der BGH entschied die Frage aber nun anders.