
Grundsteuer BW: Erste Klagen gescheitert - Bodenwertmodell ist rechtens
In Baden-Württemberg zählt bei der neuen Grundsteuer nur der Wert des Grundstücks. Laut dem Finanzgericht ist das verfassungsgemäß. Damit wollen sich die Kläger aber nicht zufriedengeben.

Ob Villa, altes Häuschen oder Mehrfamilienhaus - auf die Berechnung der neuen Grundsteuer wirkt sich das nicht aus. Entscheidend ist die Größe des Grundstücks.
Giacinto Carlucci