
Erleichterungen für Influencer: Fall Cathy Hummels: Produkte müssen nicht immer als Werbung gekennzeichnet werden
Verlinkt ein Influencer bei Instagram auf ein Unternehmensprofil, ohne übertrieben Werbung zu machen oder eine Gegenleistung zu erhalten, muss er das nicht mehr kennzeichen. Das Urteil des BGH bringt mehr Rechtssicherheit für viele Internetstars.

Erfolg für Influencerin Cathy Hummels. Der BGH hatte an einem beanstandeten Post nichts auszusetzen.
Foto: Henning Kaiser/dpa