E-Autos: BGH urteilt zu Abschaltmöglichkeit für gemietete Autobatterien

Ein Elektroauto (BMW i3) wird an einer Ladesäule geladen. Der ADAC fordert mehr günstigere E-Autos und mehr E-Kleinwagen von deutschen Produzenten.
Sven Hoppe/dpaBei der Verhandlung vor fast einem Monat hatte sich angedeutet, dass sich Deutschlands oberste Zivilrichter in Karlsruhe auf die Seite der Verbraucher stellen und die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für nichtig erklären könnten. Nach Einschätzung des ADAC ist die Thematik im Moment nicht von allzu großer Bedeutung, könnte es aber wieder werden.
Die AGB der Bank des französischen Autoherstellers Renault (RCI Banque) sahen vor, dass bei einem außerordentlichen Vertragsende die Wiederauflademöglichkeit für die teuren Batterien gesperrt werden kann. Darüber wurden Kunden mit 14 Tagen Vorlauf informiert, womöglich in einem Zug mit der Kündigung. Die Bank berief sich darauf, nach wirksamer Kündigung ihre Leistung einzustellen. So verhindere sie, dass die teure Batterie wieder aufgeladen wird. Denn das mindere deren Ladekapazität - und somit ihren Wert.