SWP+SWP+Bundesgerichtshof
: Mieter dürfen untervermieten – auch wenn der Wohnungseigentümer es nicht will

Mieter dürfen Teile der Wohnung untervermieten. Laut Bundesgerichtshof ist dabei nicht einmal entscheidend, ob es sich um einen Erst- oder Nebenwohnsitz handelt. Wo die Grenzen sind.
Von
Thomas Veitinger
Ulm
Jetzt in der App anhören

Ein Mieter darf grundsätzlich Teile seiner Wohnung untervermieten, um damit seine Mietkosten zu verringern.

Bernd Diekjobst/dpa