
Bundesgerichtshof: Mieter dürfen untervermieten – auch wenn der Wohnungseigentümer es nicht will
Mieter dürfen Teile der Wohnung untervermieten. Laut Bundesgerichtshof ist dabei nicht einmal entscheidend, ob es sich um einen Erst- oder Nebenwohnsitz handelt. Wo die Grenzen sind.

Ein Mieter darf grundsätzlich Teile seiner Wohnung untervermieten, um damit seine Mietkosten zu verringern.
Bernd Diekjobst/dpa