
BGH: Thermofenster hat nichts mit illegaler Abgastechnik zu tun: Kein Geld für Dieselbesitzer
Thermofenster sind kein Grund für Schadenersatz. Doch der Vorwurf von Abgasmanipulation bleibt.

Dieses Modell von Daimler besitzt der Kläger.
Foto: Sven Hoppe