
BGH-Urteil zu Ebay-Bewertungen: Kritik bei Ebay darf auch ausfällig sein – was erlaubt ist und was nicht
Überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritiken bei Ebay, Amazon oder sonst einer Internetplattform sind rechtens. Dies hat der BGH entschieden. Was aber trotzdem nicht okay ist.

Auf einem Smartphone in der Ebay-App werden negative Bewertungen eines Verkäufers angezeigt, während im Hintergrund das Logo der Verkaufsplattform Ebay zu sehen ist.
Monika Skolimowska/dpa