BGH-Urteil
: Sandalen-Streit entschieden – Birkenstocks sind keine Kunst!

Einst wurden sie als „Jesuslatschen“ verspottet, jetzt sind sie heiß begehrt: Birkenstock wollte vier seiner Modelle als Werke der angewandten Kunst schützen lassen – um Nachahmungen zu stoppen. Doch der BGH lehnte die Klage ab.
Von
Felix Feyock
Karlsruhe
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Birkenstock: 17.02.2025, Nordrhein-Westfalen, Köln: Eine Sandale von Birkenstock steht in einem Regal in einer Filiale des Unternehmens auf der Kölner Ehrenstraße. (zu dpa: «Sind Birkenstock-Sandalen Kunst? BGH urteilt zu Urheberrecht») Foto: Rolf Vennenbernd/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Unter anderem das Modell „Arizona“ (Foto) war Teil der Klage. Diese wurde jetzt vor dem BGH abgewiesen.

Rolf Vennenbernd/dpa
  • BGH urteilt: Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst.
  • Birkenstock wollte vier Modelle urheberrechtlich schützen lassen.
  • OLG Köln und BGH lehnten dies ab, keine Rechtsfehler im Urteil.
  • Designschutz war nach 25 Jahren erloschen.
  • Birkenstock setzt Hoffnung auf den Europäischen Gerichtshof.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Kann eine industriell und massenhaft hergestellte orthopädische Sandale Kunst sein? Davon waren und sind die Verantwortlichen der Firma Birkenstock überzeugt. Das Oberlandesgericht (OLG) in Köln allerdings nicht. Es wies die Urheberrechtsklage des Sandalen-Herstellers Anfang letzten Jahres zurück. Dieses Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) nun. Die von Birkenstock eingelegte Revision ist vom Tisch.

Klage gegen die günstigere Konkurrenz

Birkenstock hatte vor dem OLG argumentiert, ihre Produkte, im Konkreten die Sandalen „Arizona“ (zwei Riemen), „Madrid“ (ein Riemen), „Gizeh“ (mit Zehentrenner) und der Clog „Boston“, höben sich von der Konkurrenz ab und müssten urheberrechtlich besonders geschützt werden. Das Ziel des hessischen Schuhherstellers: Die Modelle sollten als Werke der angewandten Kunst anerkannt werden. Dadurch wollte das Unternehmen die Herstellung und den Verkauf von Konkurrenzprodukten verhindern. Vor allem Tchibo, das dänische Modeunternehmen Bestseller und shoe.com, eine Tochter der Wortmann-Gruppe, sollten ausgebremst werden.

War die Birkenstock-Klage am Landgericht noch durchgegangen, blieb sie im Januar letzten Jahres bei der Verhandlung im Oberlandesgericht hängen. Es seien zwar Designklassiker, der kreative Gestaltungsspielraum werde aber durch den Zweck der Schuhe eingeschränkt, hieß es damals vom OLG. Es folgte die Revision am Bundesgerichtshof. Der BGH konnte im Kölner Urteil jedoch keine Rechtsfehler feststellen.

Designschutz vor Jahren bereits erloschen

Mit der Einstufung der vier Modelle als angewandte Kunst wollte Birkenstock den Designschutz, der nach 25 Jahren erlischt, quasi mit dem Urheberschutz auffrischen. Dieser hätte bis 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers bestanden. Da Karl Birkenstock, Erfinder der Sandalen, noch lebt, wäre die kurz- bis mittelfristige Alleinherrschaft auf dem Markt wieder gewährleistet gewesen. Doch daraus wird jetzt nichts.

Nach der Urteilsverkündung am BGH in Karlsruhe gaben sich die Birkenstock-Vertreter allerdings weiterhin kämpferisch und verwiesen auf weitere laufende Gerichtsverfahren in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die wohl letzte Hoffnung aus Birkenstock Sicht dürfte dabei der Europäische Gerichtshof (EuGH) darstellen.

Mit Informationen von afp.