SWP+SWP+BGH-Urteil
: Kein Aushängeschild für die Reisebranche – ein Kommentar

Ein Pauschalurlauber cancelt bei Ausbruch der Pandemie seine Buchung, wenig später wird die Reise sowieso unmöglich – muss er trotzdem Stornogebühren zahlen? Selbstverständlich nicht, beim Friseur wird ja auch nicht vor dem Schnitt bezahlt.
Von
Thomas Veitinger
Ulm
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Während der Corona-Pandemie sah es an Flughäfen anders aus, als heute. Hier ist eine fast leere Abflughalle am Frankfurter Flughafen zu sehen. Pauschalurlauber, die bei Ausbruch von Corona eine gebuchte Reise gekündigt haben, müssen weiter auf eine höchstrichterliche Entscheidung zu etwaigen Stornogebühren warten.

Andreas Arnold