Wer in seinem Hotelzimmer vom Presslufthammer geweckt wird, hat das Recht auf Entschädigung. Und das auch, wenn die Baustelle nicht mit dem Hotel in Zusammenhang steht. Dieses Prinzip sollte erst recht für Urlauber gelten, die wegen eines Reiseverbots daheimbleiben müssen. In dem vom Bundesgerich...