
BGH erlaubt Klimagerät: Was Mieter und Eigentümer sonst noch dürfen und was nicht
Darf ein Klimagerät auf den Balkon? Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eine Hausgemeinschaft muss den Einbau in der Regel gestatten. Die Begründung des Urteils.

Eine Klimaanlage an der Hauswand eines Mehrfamilienhauses. Das Urteil des BGH hilft vielen Eigentümern und Mietern, künftig die HItze in ihren Wohnungen zu verinngern.
Caroline Seidel-Dißmannel/dpa