
BGH bestätigt Urteile zu Cum-ex-Geschäften: Zu milde Strafe – ein Kommentar
Die ersten Urteile zu Cum-ex-Geschäften sind vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Trotz Millionen-Summen gab es nur Bewährungsstrafen – eigentlich zu wenig.

Der Bundesgerichtshof hat das erste höchstrichterliche Urteil zu umstrittenen Cum-ex-Deals verkündet.
Uli Deck/dpa