SWP+SWP+BGH bestätigt Urteile zu Cum-ex-Geschäften
: Zu milde Strafe – ein Kommentar

Die ersten Urteile zu Cum-ex-Geschäften sind vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Trotz Millionen-Summen gab es nur Bewährungsstrafen – eigentlich zu wenig.
Von
Dieter Keller
Berlin
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Der Bundesgerichtshof hat das erste höchstrichterliche Urteil zu umstrittenen Cum-ex-Deals verkündet.

Uli Deck/dpa