Beschwerde Verbraucherschützer
: Streit um Handgepäck – was darf mit in welchen Flieger?

Bei manchen Fluggesellschaften kann ein kleiner Rollkoffer mit, andere erlauben nur eine Handtasche oder erheben horrende Gebühren. Was wo gilt und was sich in der Diskussion gerade tut.
Von
Caroline Strang
Ulm
Jetzt in der App anhören
Passagiere mit Fluggepäck zu Ferienbeginn.: ARCHIV - 22.06.2024, Niedersachsen, Hannover: Fluggäste warten am Morgen im Flughafen Hannover-Langenhagen. Am 24.06.2024 beginnen in Niedersachsen und Bremen die Sommerferien. (zu dpa: «Der ewige Kampf ums Handgepäck in der Flugzeugkabine») Foto: Michael Matthey/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Gar nicht so einfach, immer alle Bestimmungen der Airlines beim Thema Handgepäck einzuhalten.

Michael Matthey/dpa
  • Verbraucherschützer kritisieren hohe Handgepäckgebühren bei sieben Billigfluglinien.
  • Airlines verlangen 6–75 € für zusätzliches Kabinengepäck, oft nur kleine Taschen erlaubt.
  • EU-Gericht entschied 2014: Gebühren für angemessenes Handgepäck sind unzulässig.
  • EU plant neue Regeln: Ein Handgepäckstück und Kabinenkoffer sollen kostenlos sein.
  • Airlines for Europe: Einheitliche Handgepäckgröße (40 x 30 x 15 cm) bis Sommer 2025.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Tage, bevor man eine Flugreise antritt, sind vor allem für Menschen, die nicht so häufig fliegen, von möglichst präzisen Mess- und Wiegeaktionen geprägt. Denn Fluggesellschaften geben genau vor, wieviel die Koffer für den Laderaum wiegen dürfen – und wie groß und schwer die Taschen, Rucksäcke oder Koffer, die mit in die Kabine genommen werden dürfen, das sogenannte Handgepäck. Ist ein Gepäckstück zu groß oder zu schwer, kann es sehr teuer werden, viele Airlines verlangen hohe Gebühren für Übergepäck.

Dass es schon bei den Regeln, was in die Kabine mitgenommen werden darf, so große Unterschiede gibt, ist den Verbraucherschutzorganisationen in Europa ein Dorn im Auge. Der europäische Verbraucherschutz-Verband BEUC, zu dem auch der Verbraucherzentrale Bundesverband gehört, hat deshalb kürzlich bei der EU-Kommission eine offizielle Beschwerde gegen sieben Billigflug-Gesellschaften eingereicht – Easyjet, Ryanair, Norwegian, Transavia, Voltea, Vueling und Wizz Air. Denn diese erlauben ohne Zusatzgebühren derzeit pro Passagier lediglich eine kleine Tasche für Dinge des persönlichen Bedarfs als Handgepäck. Nach den Untersuchungen der Verbraucherschützer verlangen diese zwischen 6 und 75 Euro für ein zusätzliches Gepäckstück in der Kabine.

Dabei sind die Vorschriften sehr unterschiedlich. Während die meisten Billigflieger, aber auch die Lufthansa-Tochter Eurowings, im günstigsten Tarif nur eine kleine Tasche zulassen, die unter den Vordersitz passen muss, ist bei anderen Anbietern mehr gestattet.

Beschwerde gegen sieben Airlines

So sind bei Lufthansa auch in der Economy Class ein Gepäckstück mit höchstens acht Kilogramm und ein Rollkoffer zugelassen, wie ein Blick auf die Homepage zeigt. Bei British Airways wird zwischen Handgepäck, das bis zu 23 Kilogramm wiegen darf und garantiert in die Kabine mitkommt und Kabinengepäck unterschieden. Letzteres kann ein Rollkoffer sein und möglicherweise auch im Frachtraum landen.

„Kennen wir nicht alle die Angst, dass unser Handgepäck nicht in die Größentabelle der Fluggesellschaft passt und uns zusätzliche Gebühren berechnet werden?“, fragt Agustín Reyna, Generaldirektor des BEUC, zu Beginn der offiziellen Mitteilung zu diesem Schritt. Die sieben Airlines beuteten die Verbraucherinnen und Verbraucher aus und ignorierten das Urteil des obersten EU-Gerichts, das die Erhebung angemessener Handgepäckgrößen für illegal erklärt habe, erklärt sie.

Die Regeln fürs Handgepäck

     Was darf mit rein:

  • Handys, Tablets, Laptops oder Digitalkameras, elektrische Zahnbürsten und Rasierer
  • E-Zigaretten dürfen nur im Handgepäck mit, nicht im Frachtraum
  • Gasfeuerzeuge oder Streichhölzer müssen am Körper getragen werden
  • Flüssigkeiten, Sprays und Gele in Behältern mit bis zu 100 Millilitern Volumen in einer durchsichtigen 1-Liter-Plastiktüte
  • Medikamente (mit Nachweis)
  • Babynahrung
  • Getränke und Kosmetika, wenn diese im Flughafen-Sicherheitsbereich gekauft wurden
  • Was darf nicht mit rein:

  • Sportgeräte, die als Schlagwaffen benutzt werden können, wie Golf- und Tennisschläger, Angelruten und Wanderstöcke
  • Stricknadeln, Scheren, Korkenzieher und spitze Nagelfeilen, die länger als sechs Zentimeter sind
  • Taschenmesser mit einer mehr als sechs Zentimeter langen Klinge.
  • Wasserpistolen für den Badeurlaub
  • Benzinfeuerzeuge
  • Waffen und Munition
  • Explosive und entflammbare Stoffe
  • bestimmte Batterien

Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte 2014 entschieden, dass „für die Beförderung von Handgepäck kein Preiszuschlag erhoben werden darf, sofern es hinsichtlich Gewicht und Abmessungen angemessenen Anforderungen entspricht und den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht“.

Dies wurde laut Reyna durch die jüngsten Bußgelder in Spanien bestätigt, „die deutlich machten, dass Passagiere ihr angemessen großes Handgepäck ohne zusätzliche Kosten mit an Bord nehmen können“. Das spanische Ministerium für soziale Rechte und Konsum hatte nach einer formellen Beschwerde Ende 2024 fünf Fluggesellschaften wegen missbräuchlicher Praktiken im Umgang mit Handgepäck mit einer Geldstrafe von 179 Millionen Euro belegt.

Es bewegt sich was

Die EU überarbeite derzeit die Fluggastrechteverordnung, für die Verbraucherschützer eine gute Gelegenheit zu klären, welche Leistungen im Ticketpreis enthalten sein sollten. Im Juni stimmte das Europäische Parlament zumindest einem Gesetzesentwurf zu, der Airlines dazu verpflichten soll, mindestens ein Handgepäckstück und einen Kabinenkoffer kostenlos mit an Bord zu akzeptieren. „Die politischen Entscheidungsträger sollten die ‚angemessene Größe‘ und das ‚angemessene Gewicht‘ von Handgepäck definieren, um Überraschungen am Flughafen zu vermeiden und letztlich die Zahl der Streitigkeiten zu reduzieren, die Verbraucher und Fluggesellschaften Zeit und Geld kosten“, fordert Reyna.

Es könnte sich aber auch zuvor schon etwas tun. Vor wenigen Tagen hat der Verband Airlines for Europe (A4E) bekannt gegeben, dass alle Mitglieder die erlaubte Größe von 40 x 30 x 15 Zentimeter fürs Handgepäck einführen werden. Auch wenn viele Fluggesellschaften schon zuvor diese Größe zuließen, heißt es in der Mitteilung, dass die Garantie bis Ende der Sommersaison 2025 bei allen Mitgliedern eingeführt werden, dazu kommen je nach Ermessen weitere Gegenstände. Vier der von den Verbraucherschützern mit der Beschwerde belegten Airlines sind Mitglieder von A4E, Easyjet, Ryanair, Norwegian und Volotea.

Zuvor hatte der Verband noch argumentiert, dass sich Millionen Passagiere bewusst für den günstigsten Tarif ohne Kabinenkoffer entscheiden würden. Sie dürften nicht dazu gezwungen werden, für etwas zu bezahlen, was sie nicht wollen und brauchen. Andere Verbände argumentierten ebenfalls mit der Wahlfreiheit und verschiedenen Flugzeugtypen, für die unterschiedliche Regelungen nötig wären.