
Peter Braun gegen die AOK: So begründet das Landessozialgericht sein Urteil
Die Krankenkasse von Peter Braun aus Fichtenberg muss die Kosten für ein schmerzlinderndes Gerät nicht übernehmen. Die Verhandlung vor dem Landessozialgericht offenbart die Komplexität des Falls.
Peter Braun senkt den Blick, sein Anwalt Christoph David Winkler schüttelt den Kopf. Mit diesem Urteilsspruch hatten sie nicht gerechnet. Das Landessozialgericht in Stuttgart hat am Dienstagvormittag entschieden, dass die AOK Heilbronn–Franken nicht für die Kosten eines sogenannten „Gamma Core“-Geräts aufkommen muss. Diese belaufen sich auf rund 4000 Euro im Jahr.