SWP+SWP+Urteil des Landessozialgerichts
: Peter Braun gegen die AOK: Krankenkasse muss Kosten nicht übernehmen

Ein Schmerzpatient aus Fichtenberg will, dass die AOK für ein „Gamma Core“-Gerät aufkommt. Das Landessozialgericht sieht das anders.
Von
johö
Stuttgart/Fichtenberg
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Im Streit um die Übernahme der Kosten eines schmerzmindernden Geräts für einen Patienten aus Fichtenberg hat das Landessozialgericht in Stuttgart in zweiter Instanz der AOK Heilbronn–Franken recht gegeben — und damit die Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn vom Februar kassiert. Dem Urteil zufolge muss die AOK für die Kosten des „Gamma ­Core“-Gerätsnicht aufkommen. Diese belaufen sich auf ungefähr 4000 Euro im Jahr.