Rüdiger gegen Reichelt: Kontroverse um Instagram Post geht vor Gericht

Antonio Rüdiger (r) kommt mit Toni Kroos (l) zum Training. Der Fußballspieler hat Strafanzeige gegen den Julian Reichelt gestellt. AUch der DFB hat sich eingeschalten.
Arne Dedert/dpaDer 31 Jahre alte Antonio Rüdiger von Real Madrid geht juristisch gegen den Journalisten Julian Reichelt vor. Hintergrund ist eine Geste des Fußballspielers in einem Instagram-Post, die von Reichelt als islamistisch gewertet wurde. Das Bundesinnenministerium erklärt, dass die Geste zwar islamistisch vereinnahmt werde, allerdings als ein Glaubensbekenntnis zum Islam zu verstehen sei. Der DFB setzt sich in dem Konflikt für den Nationalspieler ein.
Der Instagram Post von Rüdiger
Der deutsche Fußball-Nationalspieler Antonio Rüdiger sitzt in einem weißen Gewand auf einem Gebetsteppich. Der Zeigefinger seiner rechten Hand zeigt in den Himmel. „Möge der Allmächtige unser Fasten und unsere Gebete annehmen“, schreibt der praktizierende Muslim Rüdiger zu einem am 11. März auf Instagram veröffentlichten Foto.
Rüdiger gegen Reichelt
Nach Meinung von Reichelt, dem Ex-Chefredakteur von Deutschlands größter Boulevardzeitung „Bild“, hat Rüdiger mit dem erhobenen Zeigefinger eine islamistische Geste gezeigt. Rüdiger fühlt sich durch die Kritik Reichelts an einem von ihm bei Instagram veröffentlichten Foto zum Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan verunglimpft und verleumdet. Der Abwehrspieler hat deshalb Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft gestellt.
Tauhid-Finger: Erklärungen des Verfassungschutzes
Das Zeichen ist eine typische Geste bei Muslimen und Teil eines jeden Gebets. Der gestreckte Zeigefinger symbolisiert den Glauben an den einen und einzigartigen Gott („Tauhid“). Das Zeichen ist der sichtbare Ausdruck des islamischen Glaubensbekenntnisses, in dem bezeugt wird, dass es neben dem einen Gott („Allah“) keine anderen Götter gibt (Monotheismus).
Der sogenannte Tauhid-Finger sei „per se kein extremistisches Zeichen“, wie der Verfassungsschutz in Niedersachsen 2022 in einem Erklärvideo auf X, ehemals Twitter, einordnete. Es gebe aber islamistische Gruppen, wie zum Beispiel den sogenannten Islamischen Staat, die dieses Zeichen nutzen würden, „um sich als besonders gläubige Muslime abzugrenzen und um ihren religiösen Herrschaftsanspruch zu untermauern“.
Bundesinnenministerium: Rüdigers Post unproblematisch
Das Bundesinnenministerium erklärte laut „Bild“, aus seiner Sicht sei der erhobene Finger „als Glaubensbekenntnis zu verstehen und insofern mit Blick auf die öffentliche Sicherheit als unproblematisch einzuordnen. Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass islamistische Gruppen dieses Symbol vereinnahmen und für ihre Zwecke missbrauchen“.
Auch DFB schaltet sich gegen Reichelt ein
Die Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat bestätigt, dass der DFB die Vorgänge um Nationalspieler Antonio Rüdiger bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität gemeldet hat. Die ZIT habe im Rahmen der Kooperation mit dem Deutschen Fußball-Bund gegen Hasspostings im Internet („Hate Speech“) eine Meldung des Verbandes zu Tweets entgegengenommen, die Bezug auf einen Instagrampost von Rüdiger nehmen. Dies sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Nähere Angaben zu dem konkreten Fall könne man nicht machen. Es handelt es sich dabei aber nicht um eine Strafanzeige durch den DFB im klassischen Sinne.
Bei der Abarbeitung entsprechender Meldungen im Rahmen der Kooperation mit dem DFB prüft die ZIT zunächst eine mögliche strafrechtliche Relevanz der gemeldeten Äußerung und führt, wenn diese gegeben ist, die Ermittlungen zur Identifizierung der Tatverdächtigen.
Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität
Die ZIT ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit. Als operative Zentralstelle bearbeitet die ZIT besonders aufwendige und umfangreiche Ermittlungsverfahren aus verschiedenen Deliktsbereichen, darunter auch Hasskriminalität im Internet.
(Mit Material der dpa und AFP)
