Grundsteuer 2025
: Wichtige Frist läuft ab

Die Grundsteuerreform bringt für viele Immobilienbesitzer neue Bescheide. Wer Fehler entdeckt, muss schnell reagieren, denn eine wichtige Frist könnte bei vielen bereits abgelaufen sein.
Von
David Hahn
Berlin
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Grundsteuer: ARCHIV - 18.01.2024, Baden-Württemberg, Stuttgart: Ein Grundsteuerbescheid für 2024 wird vor einen Computerbildschirm gehalten, auf dem ein Formular der Steuerplattform Elster angezeigt wird. (zu dpa: «CDU-Chef Hagel fordert Änderungen an Grundsteuerreform») Foto: Bernd Weißbrod/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Welche Frist gilt für einen Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid?

Bernd Weißbrod/dpa
  • Ab 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft; Neubewertung aller Grundstücke.
  • Fehler in der Immobilienbewertung betreffen meist Grundsteuerwert und Messbetrag.
  • Einspruch gegen Bescheide muss innerhalb eines Monats erfolgen, oft geringe Erfolgschancen.
  • Grundsteuer muss trotz Einspruchs zunächst gezahlt werden; Rückzahlungen möglich.
  • Gebühren für Einspruch variieren je nach Kommune.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Grundsteuer ist eine jährliche Abgabe auf den Besitz von Grundstücken und deren Bebauungen, die von den Gemeinden zur Finanzierung kommunaler Aufgaben erhoben wird. Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine umfassende Reform der Grundsteuer in Kraft, die eine Neubewertung aller Grundstücke vorsieht. Auch wenn das gesamte Steueraufkommen gleich bleiben soll, kommt es für manche Steuerzahler zu erheblichen Steigerungen, während es für andere billiger wird. Wer bei Fehlern gegen den Bescheid vorgehen möchte, hat dafür allerdings nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung.

Grundsteuer 2025: Wie lange ist ein Einspruch möglich?

Fehler in der Immobilienbewertung betreffen nach Angaben des MDR meist die ersten beiden Bescheide – den Grundsteuerwert und den Messbetrag – und nicht den Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Da diese Bescheide oft bereits rechtskräftig sind, ist ein Einspruch in der Regel nicht mehr möglich. Allerdings kann es sinnvoll sein, beim Finanzamt einen Antrag auf Änderung zu stellen, wenn beispielsweise die Nutzungsart oder die Wohnfläche falsch erfasst wurde. Auch wenn die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch laut Experten gering sind, empfiehlt es sich deshalb, den Bescheid genau zu prüfen.

Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen und gut begründet sein. Da mit dem Widerspruch Gebühren verbunden sind, die je nach Kommune variieren, sollte man abwägen und sich im Vorhinein informieren, ob sich ein Verfahren finanziell lohnt. Wichtig ist dabei auch zu beachten, dass auch während eines Einspruchs oder einer Klage die festgesetzte Grundsteuer zunächst gezahlt werden muss. Rückzahlungen sind im Nachhinein möglich.