Urlaub in Corona-Zeiten: BGH prüft: Kostenfreie Reise-Stornierung wegen Covid?

Der Bundesgerichtshof befasst sich am Dienstag mit Fällen um Reisestornierungen aufgrund von Corona.
succo / pixabayDie Kläger und Klägerinnen waren von einer gebuchten Kreuzfahrt oder Pauschalreise zurückgetreten. Die Frage ist jeweils, ob sie zur kostenfreien Stornierung berechtigt waren oder dem Veranstalter ein Teil des Reisepreises zusteht.
Laut Gesetz muss der Kunde nur dann keine Stornogebühren zahlen, wenn „außergewöhnliche Umstände“ die Reise „erheblich beeinträchtigen“. Die Karlsruher Richter haben grundsätzlich zu klären, bei welchen der vielen Reiserücktritte wegen Corona diese Voraussetzung erfüllt war. Ob sie schon eine Entscheidung verkünden, ist offen. In einem ersten Corona-Reiserechtsfall hatte der Senat Anfang August den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet.