Soziale Medien
: Bundesgerichtshof urteilt zu Pseudonymen bei Facebook

Die Pflicht, seinen echten Namen anzugeben, soll Hass und Mobbing in sozialen Netzwerken wie Facebook stoppen. Doch ist die Regelung rechtens? Darüber urteilen nun Deutschlands oberste Zivilrichter.
Von
dpa
Karlsruhe
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Dürfen Trolle Hass im Netz anonym verbreiten?

Amrei Oellermann

Der Bundesgerichtshof will sich am Donnerstag (10.00 Uhr) zur Nutzung von Pseudonymen bei Facebook äußern. Das Netzwerk hatte die Accounts eines Mannes und einer Frau gesperrt, weil die verwendeten Fantasienamen gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Das Oberlandesgericht München, das zuletzt über die Klagen geurteilt hatte, hatte Facebook Recht gegeben. In Karlsruhe könnte das Verfahren jetzt aber anders ausgehen, wie sich bei der Verhandlung im Dezember angedeutet hatte. (Az. III ZR 3/21 u.a.)

Hintergrund ist eine neue Rechtslage: Das deutsche Telemediengesetz verpflichtet Anbieter zwar, die Nutzung ihrer Dienste „anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist“. Das alte EU–Recht stand dem nicht entgegen. Doch seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht, das ausdrücklich keine solche Bestimmung enthält. Die BGH–Richter wollen die Fälle nun aber nach alter Rechtslage entscheiden. Das Urteil dürfte sich aber nicht ohne weiteres verallgemeinern lassen.

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