
Solidaritätszuschlag: Warum der Soli womöglich verfassungsrechtlich korrekt und doch nicht richtig ist

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) fiel überraschend eindeutig aus. Die Richter sehen kein Problem darin, den Solidaritätszuschlag auf immer und nur von einer kleinen Gruppe zu erheben.

Die Kläger Margarete und Andreas Berberich haben vor dem Bundesfinanzhof eine Niederlage erlitten. Entgegen der allgemeinen Erwartung hatten die Richter am Solidaritätszuschlag nichts auszusetzen. Jetzt muss das Verfassungsgericht entscheiden.
Peter Kneffel/dpa