Nach der Wahl: Parteien in Berlin planen Vergesellschaftung von Wohnungen

Werner Graf (l-r, Bündnis90/Die Grünen), Spitzenkandidat seiner Partei, Steffen Krach (SPD) Spitzenkandidat seiner Partei, und Kerstin Wolter (Die Linke), Landesvorsitzende stehen nach Vorgesprächen zur Regierungsbildung im Haus der Statistik. (zu dpa: «Parteien in Berlin planen Vergesellschaftung von Wohnungen»)
Annette Riedl/dpa- Linke, Grüne und SPD planen in Berlin die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände.
- Betroffen wären private Konzerne ab 10.000 Wohnungen – Entschädigung ist vorgesehen.
- Ein Grundbestand von 10.000 Wohnungen bleibt, der Rest würde vergesellschaftet.
- Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure wären ausgenommen.
- Stichtage und Rechtsbasis: Neubauten ab dem 1. Januar 2021 ausgenommen, Grundlage ist Artikel 15.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Linke, Grüne und SPD in Berlin wollen im Falle einer Koalition eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände angehen. Das geht aus dem gemeinsamen Sondierungspapier hervor, das Politiker der Parteien nach Abschluss ihrer Vorgespräche vorstellten.
Demnach sollen private Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin auf diese Weise gegen eine Entschädigung enteignet werden. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften sie dabei behalten - eine Vergesellschaftung würde erst bei den übrigen Wohnungen in ihrem Besitz greifen.
Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure blieben den Plänen zufolge von einer Vergesellschaftung ausgenommen. Das soll auch für Wohnungen gelten, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder noch gebaut werden. Mitte 2028 wollen die drei Parteien zu dem Komplex ein Gesetz vorlegen.
Grundlage für das bundesweit einmalige Vorhaben wäre Artikel 15 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“