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: Männlich, Weiblich „Divers“: Drittes Geschlecht wählbar

Der Bundestag hat beschlossen, dass künftig auch „divers“ im Geburtenregister eingetragen werden kann – aber nur gegen Attest.
Von
Afp
Berlin
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Künftig kann in Deutschland „divers“ als Geschlecht im Geburtenregister gewählt werden.

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