Landtagswahl in Bayern
: Stimmzettel richtig ausfüllen: Darauf müssen Sie achten

Ob bei der Briefwahl oder in der Wahlkabine: Wie genau gibt man bei der bayerischen Landtagswahl und der Wahl der Bezirkstage seine Stimme ab?
Von
swp
München
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Am 8.10.2023 finden die Wahlen zum Bayerischen Landtag und den Bezirkstagen statt.

Sven Hoppe/dpa

Es ist immer wieder dasselbe Spiel: Eine große Wahl steht an und man fragt sich „Wie habe ich das letztes Mal noch mal gemacht?“. Da politische Wahlen in Deutschland immer nur alle paar Jahre anstehen, besteht für viele Bürger nicht wirklich die Möglichkeit, Routine beim Ausfüllen ihrer Stimmzettel zu entwickeln.

Auch bei der Wahl des bayerischen Landtags sowie der Wahl der bayerischen Bezirkstage am 8. Oktober 2023 können die unterschiedlichen Wahlzettel für die betroffenen wahlberechtigten Bayern durchaus etwas verwirrend wirken. Umso wichtiger, sich im Vorhinein auf den Wahlprozess einzustellen — um sicherzugehen, dass die abgegebenen Stimmen auch gültig sind.

Welche Wahlzettel gibt es?

Egal ob Sie Briefwahl beantragt haben oder am 8.10.2023 in der Wahlkabine stehen: Sie erhalten in jedem Fall vier Wahlzettel: zwei weiße für den Landtag und zwei blaue für den Bezirkstag. Die zwei kleineren Zettel enthalten jeweils die Auswahl der Kandidaten und Kandidatinnen aus Ihrem Stimmkreis, die sich für den Landtag und Bezirkstag haben aufstellen lassen (Erststimme). Auf den beiden größeren Zetteln finden sie die jeweiligen Kandidatenlisten der Parteien (Zweitstimme).

Wie viele Stimmen haben Sie und wie müssen Sie die Kreuze setzen?

Sie haben so viele Stimmen, wie Sie Wahlzettel haben — also vier. Auf den kleineren Zetteln mit den Direktkandidaten aus Ihrem Stimmkreis sollten Sie deshalb jeweils nur einen Bewerber oder eine Bewerberin ankreuzen. Bei mehreren Kreuzen wird der Wahlzettel ungültig.

Nicht ganz so streng ist es bei den größeren Zetteln mit den Parteienlisten. Am einfachsten und einleuchtendsten ist es zwar auch hier, jeweils ein Kreuz bei Ihrem jeweiligen Wunschkandidaten oder Ihrer Wunschkandidatin zu machen. Wenn Sie keinen Favoriten haben, können Sie aber auch einfach ein Kreuz oben bei der jeweiligen Partei machen, die Ihnen zusagt. Zudem wird Ihre Stimme hier ausnahmsweise auch nicht ungültig, wenn Sie mehrere Kandidaten und Kandidatinnen einer Parteienliste ankreuzen: Diese werden dann ebenso lediglich als Stimme für die jeweilige Partei gewertet. Sollten Sie hingegen mehrere Kandidaten unterschiedlicher Parteienlisten ankreuzen, wird der Wahlzettel ungültig.

Aus welchen weiteren Gründen kann Ihr Wahlzettel ungültig werden?

Wenn Sie nicht deutlich gekennzeichnet haben, welchen Kandidaten oder welchen Parteien Sie Ihre Stimme gegeben haben, werden Ihre Wahlzettel nicht gewertet. Das gilt für leere Zettel ebenso wie für undeutliche Markierungen. Stellen Sie also sicher, dass Sie ein Kreuz in einen der vorgesehenen Kreise auf den Zetteln machen oder die jeweiligen Namen der Kandidaten zu unterstreichen oder einzukreisen. Ebenfalls ungültig werden die Wahlzettel, wenn Sie diese mit irgendwelchen zusätzlichen Inhalten wie Worten, Bemerkungen oder Kommentaren versehen.

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