Jahrestagung
: Streit um Amtsblätter beschäftigt Zeitungsverleger

Amtsblätter dürfen Zeitungen keine Konkurrenz machen. Der Bundesgerichtshof hat den kostenlos verteilten Publikationen der Kommunen klare Grenzen gesetzt. Doch der jahrelange Streit wurde damit nicht beendet.
Von
lsw
Stuttgart
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Heute findet die Jahrestagung der Zeitungsverleger in Stuttgart statt.

© Mitrija/Shutterstock.com

Stuttgart (dpa/lsw) — Viele kommunale Amtsblätter verstoßen nach Ansicht der Zeitungsverleger weiterhin gegen die rechtlichen Vorgaben. „Wir stellen immer wieder Verstöße fest“, kritisiert der Vorsitzende des Verbands Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV), Valdo Lehari jr.

Der Streit mit Städten und Gemeinden um wettbewerbsverzerrende Amtsblätter beschäftigt die Verleger schon seit Jahren. Der VSZV sieht auch öffentlich–rechtliche Institutionen wie Sparkassen und Industrie– und Handelskammern in der Pflicht, auf presseähnliche Publikationen zu verzichten.

Bei der Jahrestagung der Zeitungsverleger am Dienstag in Stuttgart steht das Thema erneut auf der Tagesordnung. Dazu werden auch der baden–württembergische Städtetagspräsident Peter Kurz (SPD) und der Präsident des Sparkassenverbands Baden–Württemberg, Peter Schneider, erwartet.

Der Bundesgerichtshof hatte im Dezember 2018 in einem Urteil zum Crailsheimer Amtsblatt entschieden: „Unzulässig ist eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde; dieser Bereich ist originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates.“ (Az. I ZR 112/17)

„Die Amtsblattproblematik erscheint zwischenzeitlich nicht nur in gedruckter Form, sondern zunehmend auch im digitalen Bereich“, heißt es im neuen VSZV–Jahresbericht.