
Grundsteuer: Für eine Fristverlängerung spricht derzeit nur ein Grund

Heiß diskutiert wird nicht nur die Grundsteuer-Reform an sich, sondern auch die geringen Rückmeldungen kurz vor Fristende. Den Abgabetermin erneut zu verschieben, ist nur mit einem Argument zu begründen.

Wenige Tage vor dem Ende der Abgabefrist (31. Januar) sind in den NRW-Finanzämtern erst 57 Prozent der fälligen Grundsteuererklärungen eingegangen.
Henning Kaiser/dpa