
Frauenrechte und das Strafrecht: Ende nach über 150 Jahren? – Der Paragraf 218 könnte fallen
Seit 1871 werden im deutschen Strafrecht Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert. Theoretisch könnte das noch vor der Bundestagswahl beendet werden.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine schwerwiegende Entscheidung. Viele finden, dass er nicht ins Strafgesetzbuch gehört. Die Befürworter verweisen auf den Schutz des ungeborenen Lebens.
Bernd Weißbrod/dpa