Fehlgeburten in Deutschland und die Rechte der Mütter
: Doch keine Mama

Viele Frauen erleiden Fehlgeburten. Obwohl die Erfahrung traumatisch sein kann, werden sie häufig nicht richtig versorgt. Deshalb hat eine Betroffene die Initiative ergriffen und will das Mutterschutzgesetz ändern lassen. Die Aussichten dafür stehen gut.
Von
Dorothee Torebko
Berlin
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Einige Frauen erleben mehrfache Fehlgeburten, bevor es mit dem Kinderwunsch klappt.

Bernd Weißbrod/dpa

Es war Natascha Sagorskis erste Schwangerschaft. Sie war in der zehnten Schwangerschaftswoche und grübelte, welche Klinik sie zur Entbindung wählen wollte. Doch dann, bei einer Ultraschalluntersuchung, der Schock: Beim ungeborenen Baby war kein Herzschlag zu hören. „Die Welt stand still“, erinnert sich die Autorin heute. Sie ließ eine Ausschabung durchführen und als sie nach einer Krankschreibung fragte, erwiderte die Klinikärztin: „Brauchen Sie nicht. Sie können morgen wieder ins Büro.“

„Es war eine Extremsituation. Meine Stimme versagte. Ich hatte keine Kraft zu protestieren“, sagt Sagorski fünf Jahre nach der Erfahrung. Schließlich organisierte ihr Mann ihr nach mehreren Anläufen eine Krankschreibung vom Hausarzt und die Autorin fragte sich im Anschluss: Habe ich einfach Pech gehabt mit der Klinikärztin und dem Gynäkologen?

Ab wann ist eine Mutter eine Mutter?

Hatte sie nicht. Denn im Anschluss befragte sie Hunderte Frauen mit ähnlichen Erfahrungen. Die PR-Beraterin aus dem bayerischen Unterföhring kämpft seitdem für das Recht auf Mutterschutz nach frühen Fehlgeburten. Sie schrieb ein Buch und startete eine Petition, die über 75 000 Menschen unterschrieben. Im Bundestag gab es zwei Anhörungen, eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit dem Thema, eine Überarbeitung des Mutterschutzgesetzes ist geplant.

Derzeit steht Frauen erst nach einer Totgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche oder einem Gewicht des Säuglings von 500 Gramm gesetzlicher Mutterschutz zu. Hat die werdende Mutter in der 23. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt, ist sie darauf angewiesen, dass ein Arzt sie krankschreibt. Einen Anspruch auf gesetzliche Schonfrist hat sie nicht. Sagorski setzt sich für einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten ein. Sie fordert, mindestens zwei Wochen Mutterschutz für Fehlgeburten zwischen der 6. und der 14. Woche und mindestens vier Wochen für Fehlgeburten in der 15. bis 23. Woche.

Katharina Schmidt befürwortet das, obwohl sie von ihrer Gynäkologin gleich eine Krankschreibung bekam. Die 35-jährige Journalistin aus Berlin stellte in der elften Schwangerschaftswoche fest, dass ihr Baby keinen Herzschlag hat. Knapp drei Wochen trug sie den toten Fötus in ihrem Bauch und wollte nicht erst auf einen OP-Termin warten. Deshalb verschrieb ihre Frauenärztin ein Medikament. Die Abtreibung führte sie im heimischen Badezimmer durch.

Zeit zum Heilen – und zum Trauern

Sie ließ sich für eine Woche krankschreiben. Heute sagt sie, das war zu kurz. Sie sei physisch nicht bereit gewesen. Sie hatte Bauchkrämpfe, nahm Schmerzmittel, biss sich durch. An ihrem Arbeitgeber hatte es nicht gelegen. Der sei sehr verständnisvoll gewesen. Trotzdem habe sie sich nicht getraut, sich weiter krankschreiben zu lassen, dachte, sie müsse funktionieren. „Es würde vielen helfen, wenn man nicht auf die Gunst eines Gynäkologen angewiesen wäre und die Autorität des Mutterschutzes hätte“, erläutert Schmidt. „Eine Fehlgeburt ist wirklich hart. Man hat eine Wunde, die Hormone sind durcheinander. Man braucht Zeit zum Heilen ­­– und zum Trauern.“

„Der Austausch hilft zu realisieren: Ich bin nicht allein“

Trauern, reden und verarbeiten – das können Frauen, die Fehlgeburten erlebt haben, bei der Münchnerin Daniela Nuber-Fischer in der Sternenkindersprechstunde im Haus der Familie. In Kursen und Einzelberatungsterminen haben Frauen die Möglichkeit, sich auszutauschen. „Oft haben Frauen das Gefühl, kein Recht auf Trauer zu haben“, sagt Nuber-Fischer. „Der Austausch hilft zu realisieren: Ich bin nicht allein. Die Frauen geben sich gegenseitig Halt.“ Doch auch die Weitergabe von Wissen ist essenziell. „Als ich meine Fehlgeburt hatte, wusste ich zum Beispiel nicht, dass ich einen Anspruch auf eine Hebamme habe“, erläutert Journalistin Schmidt. „Unser Ziel ist, einen natürlicheren Umgang mit dem Thema zu finden, sodass mein Job irgendwann überflüssig wird“, erläutert Nuber-Fischer.

Auch sie ist Befürworterin der Idee einer Ausweitung des Mutterschutzes. Entscheidend ist allerdings, dass Frauen die Wahl gelassen wird, ob sie Mutterschutz benötigen oder sich krankschreiben lassen, um ihre Schwangerschaft ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen zu müssen. Dafür plädiert auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier, die das erste Fachgespräch im Bundestag organisierte. Zwischen den Fraktionen gebe es ein „großes Einvernehmen der zuständigen familienpolitischen Berichterstatter“ über den gestaffelten Mutterschutz. Nun sei man in „guten Gesprächen“ mit Arbeits-, Sozial- sowie Gesundheitspolitikern. Breymaier ist zuversichtlich, dass es mit einer Novelle des Mutterschutzgesetzes noch in dieser Legislaturperiode klappen könnte.

„Keine Frau sollte darum betteln müssen, nach einer Fehlgeburt krankgeschrieben zu werden, sondern selbst entscheiden“, sagt die familienpolitische Aktivistin Natascha Sagorski. Sie will weiter kämpfen und damit verhindern, dass sich keine Frau so verloren fühlen muss wie einst sie.

Wie viele Fehlgeburten gibt es in Deutschland?

● Exakte Daten zur Anzahl der Fehlgeburten gibt es nicht, da sie standesamtlich nicht festgehalten werden oder weil Frauen mit Schwangerschaftsverlusten nicht immer das Krankenhaus aufsuchen. Einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags zufolge hat es im Jahr 2021 rund 40 000 Fehlgeburten gegeben und rund 739 000 lebend geborene Säuglinge. Auf 1000 Geburten kommen damit durchschnittlich 54 Fehlgeburten.

● Die Kosten eines gestaffelten Mutterschutzes bei frühen Fehlgeburten für Krankenkassen hat die IKK berechnet. Bei der Umsetzung eines gestaffelten Anspruchs kämen Mehrkosten in Höhe von fünf Millionen Euro auf die gesetzliche Krankenversicherung zu. IKK-Vorstandsvorsitzender Hans-Peter Wollseifer hält den Kostenbetrag angesichts der Bedeutung des Themas für „vernachlässigbar“.