Entscheid von Bundesverwaltungsgericht
: Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins endgültig gekippt

Niederlage für Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD): Ihr Verbot des rechtsextremen Mediums „Compact“ ist vor Gericht endgültig gescheitert. Auch für „Feinde der Freiheit“ gelte die Pressefreiheit, so die Richter.
Von
dpa
Berlin/Leipzig
Jetzt in der App anhören
Jürgen Elsässer, „Compact“-Chefredakteur

Jürgen Elsässer, „Compact“-Chefredakteur

Kay Nietfeld/dpa
  • Das Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins durch Ex-Innenministerin Faeser wurde aufgehoben.
  • Das Bundesverwaltungsgericht entschied endgültig, dass das Magazin weiterhin erscheinen darf.
  • „Compact“ gilt als rechtsextrem und wird seit 2021 vom Verfassungsschutz beobachtet.
  • Die Auflage liegt bei 40.000, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks.
  • Streitpunkt war der Schutz von Presse- und Meinungsfreiheit.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das versuchte Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ ist endgültig gescheitert, die Publikation kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte.

Das Grundgesetz garantiere selbst den „Feinden der Freiheit“ die Meinungs- und Pressefreiheit, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht.

„Compact“-Macher auf Linie mit Rechtsextremisten

Zugleich machte der 6. Senat deutlich, dass sich die „Compact“-Macher mit dem „Remigrationskonzept“ des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner identifizierten. Seit Jahren werde dessen Ansichten „ohne jegliche Distanzierung“ ein breiter Raum eingeräumt. Relativierende und verharmlosende Äußerungen dazu von „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer während der mündlichen Verhandlung bewertete das Gericht als „bloßes prozesstaktisches, nicht glaubhaftes Vorbringen“.

Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen. Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.

Beobachtung durch Verfassungsschutz

Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Laut Ministerium ist die „Compact“-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.

Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des „Compact“-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks.

Leipziger Gericht in erster und letzter Instanz zuständig

Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind – oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen. Entscheidend für die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für „Compact“ sind.

„Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer wertet den juristischen Erfolg am Bundesverwaltungsgericht Leipzig als doppelten Erfolg. „Auch die AfD wird davon profitieren“, sagte er nach der Verhandlung.

Elsässer sagte, wenn es unmöglich sei, „Compact“ zu verbieten, sei es auch unmöglich die AfD zu verbieten. Sein Magazin sei „das Sturmgeschütz der Demokratie“. „Wir sind die stärkste Stimme der Opposition. Und Sie werden noch mehr von uns hören.“ Am Mittwoch will Elsässer auf Einladung der AfD im Potsdamer Landtag ausführlicher über die Verhandlung reden.