Debatte um Grenzkontrollen
: Merz hält an Zurückweisung Asylsuchender fest

Der Kanzler hält am harten Kurs seiner Regierung an den Grenzen auch nach einer Gerichtsentscheidung fest, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit anführt. Er sieht weiterhin entsprechende Spielräume.
Von
dpa
Berlin
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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spricht beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB). (zu dpa: «Merz hält an Zurückweisung Asylsuchender fest»)

Michael Kappeler/dpa
  • Kanzler Merz hält trotz Gerichtsurteil an Zurückweisungen von Asylsuchenden fest.
  • Gericht erklärt Zurückweisung von drei Somaliern für rechtswidrig.
  • Merz sieht weiterhin Spielräume für Grenzkontrollen zur Sicherheit.
  • Innenminister Dobrindt intensivierte Grenzkontrollen seit Mai.
  • Neue EU-Regeln sollen Außengrenzen verbessern.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Kanzler Friedrich Merz hält an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung fest, mit der dies im konkreten Fall für rechtswidrig erklärt wurde. Die Entscheidung des Berliner Gerichts enge die Spielräume zwar möglicherweise noch einmal etwas ein, sagte der CDU-Chef beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin. „Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können.“

„Wir werden das selbstverständlich im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts tun“, sagte Merz. „Aber wir werden es tun, auch um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu schützen und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren.“ Dieser Aufgabe wolle sich die Bundesregierung unverändert stellen. Der Kanzler unterstrich, bis sich die Lage an den europäischen Außengrenzen mithilfe von neuen gemeinsamen europäischen Regeln deutlich verbessert habe, „werden wir die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten müssen“.

Mehr Grenzkontrollen seit Anfang Mai

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angeordnet, auch Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen – allerdings mit Ausnahmen, etwa für Kinder und Schwangere. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.