Debatte um Grenzkontrollen
: Abweisung Asylsuchender an der Grenze laut Gerichtsurteil rechtswidrig

Kurz nach seinem Amtsantritt ordnet Innenminister Dobrindt an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Die Regelung ist umstritten. Nun entscheidet ein Gericht.
Von
dpa
Berlin
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Verstärkung der Binnengrenzkontrollen: 24.05.2025, Niedersachsen, Bad Bentheim: Beamte der Bundespolizei kontrollieren am Grenzübergang zur Niederlande den Einreise-Verkehr. Auf Weisung des Bundesinnenministers hat auch die Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim die Grenzkontrollen verstärkt. Foto: Lars Penning/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Beamte der Bundespolizei kontrollieren am Grenzübergang zur Niederlande den Einreise-Verkehr.

Lars Penning/dpa
  • Gericht urteilt: Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze ist rechtswidrig.
  • Innenminister Dobrindt ordnete Grenzkontrollen und Zurückweisungen an.
  • Drei Somalier wurden am 9. Mai von Frankfurt (Oder) nach Polen zurückgeschickt.
  • Gericht: Zurückweisung nur mit Dublin-Verfahren zulässig.
  • Gerichtssprecherin: Erste Entscheidung zur neuen Regelung, unanfechtbar.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht im Fall dreier Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu der Neuregelung von Innenminister Alexander Dobrindt. Der CSU-Politiker hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt Anfang Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.

Verwaltungsgericht gibt Betroffenen Recht

Im vorliegenden Fall ging es um zwei Männer und eine Frau aus Somalia, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland reisten. Am 9. Mai wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert. Nachdem sie ein Asylgesuch geäußert hatten, wurden sie noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Die Bundespolizei begründete die Zurückweisung laut Gericht mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat.

Dagegen wehrten sich die Betroffenen per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Beschlüsse sind nach Gerichtsangaben unanfechtbar.