SWP+SWP+Bonn-Berlin-Gesetz
: Warum die Debatte um einen Komplettumzug nicht ganz so einfach ist

HintergrundVor 30 Jahren beschloss der Bund das Berlin/Bonn-Gesetz. Sollte sich Deutschland die Doppelstruktur von Verwaltung und Regierung noch leisten?
Von
Jacqueline Westermann,
André Bochow
Berlin
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ARCHIV - Der Sitz des Verteidigungsministeriums in Bonn auf der Hardthöhe aufgenommen am 17.09.2010. Der Vorsitzende der Bundeswehr-Strukturkommission Frank-Jürgen Weise hat vorgeschlagen, das Verteidigungsministerium um die Hälfte zu verkleinern. Weise, der auch Chef der Bundesagentur für Arbeit ist, sagte im ARD-«Bericht aus Berlin» am 24.10.2010, aus seiner Sicht brauche man höchstens die Hälfte der Menschen. Statt derzeit rund 3300 wären dann also nur noch etwa 1600 Mitarbeiter im Ministerium - konzentriert in Berlin, in Bonn gäbe es nur noch eine untergeordnete Bundeswehr-Behörde. Foto: Oliver Berg dpa/lnw ++ +++ dpa-Bildfunk +++

Die Hardthöhe, der Sitz des Verteidigungsministeriums in Bonn. Durch das Bonn-Berlin-Gesetz haben die Ministerien für Verteidigung, Bildung, Gesundheit, Landwirtschaft, Umwelt sowie Entwicklung ihren ersten Dienstsitz in der Stadt am Rhein, alle anderen sind durch einen Zweitsitz ebenfalls vertreten.

Oliver Berg/picture alliance/dpa