Björn Höcke
: AfD-Politiker wegen NS-Parole zu Geldstrafe verurteilt

Im Prozess gegen Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat das Gericht das Urteil verkündet.
Von
Philipp Staedele
Halle
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Fortsetzung Prozess gegen den AfD–Politiker Björn Höcke: 14.05.2024, Sachsen-Anhalt, Halle (Saale): Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, ist vor der Urteilsverkündung durch die geöffnete Tür des Gerichtssaals im Justizzentrum Halle/Saale zu sehen. Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen, urteilte das Gericht am Dienstagabend. Foto: Hendrik Schmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der AfD-Politiker Björn Höcke. Das Gericht hat ihn jetzt wegen einer verbotenen NS-Parole für schuldig befunden.

Hendrik Schmidt/dpa

Das Gericht hat entschieden: Der AfD-Politiker Björn Höcke hat sich der Verwendung einer verbotenen NS-Parole schuldig gemacht, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet.

Björn Höcke: 13.000 Euro Geldstrafe

Mit einem Nazi-Spruch wollte AfD-Politiker Björn Höcke nach Ansicht der Richter spontan Grenzen testen –  dafür ist er nun zu einer Geldstrafe von 13 000 Euro verurteilt worden. „Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt“, sagte der Vorsitzende Richter vom Landgericht Halle, Jan Stengel, in der Urteilsbegründung am Dienstagabend. Der Deckmantel der Meinungsfreiheit sei von dem 52-Jährigen „stark strapaziert worden“. Thüringens AfD-Landeschef hatte den Vorwurf, wissentlich eine Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben, hingegen bis zuletzt zurückgewiesen.

Höcke soll laut Urteil 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen. Das Gericht zeigte sich überzeugt, Höcke habe spontan entschieden, den Spruch zu verwenden – „nach dem Motto: Mal gucken, wie weit ich gehen kann“, sagte Stengel. Auch Höcke hatte ausgesagt, die Formulierung spontan gesagt zu haben. Jedoch beteuerte er während der Verhandlungen immer wieder seine Unschuld: „Ich bin tatsächlich völlig unschuldig“, sagte er.

NS-Parole: Freiheitsstrafe war möglich

Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass es sich um eine verbotene Losung handelt, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen in seinem Plädoyer und forderte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe über 10 000 Euro. Eine Freiheitsstrafe wäre „völlig überzogen gewesen“, urteilte hingegen das Gericht.

Das Strafmaß für die angeklagte Tat reicht laut dem Landgericht von einer Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Gegen das Urteil des Landgerichts können Staatsanwaltschaft und Verteidigung binnen einer Woche Revision einlegen. Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Urteilsverkündung angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gilt Höcke als vorbestraft. Im Bundeszentralregistergesetz ist geregelt, welche Strafen in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen werden. Bei Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen ist das laut Paragraf 32 nicht der Fall.

Was wurde dem AfD-Politiker vorgeworfen?

Ausgangspunkt für die Verhandlung in Halle war eine Rede von Höcke im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Saalekreis gewesen. Zum Ende sagte er darin: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um die verbotene Losung. Die Staatsanwaltschaft Halle klagte Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen an.

Höcke gilt als einer der umstrittensten Politiker in Deutschland. Sein AfD-Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Immer wieder gerieten Höckes Reden in die Diskussion, immer wieder wurde auch gegen ihn ermittelt.

Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September hat Urteil nicht. Wäre Höcke zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, hätte ihm die aktive und passive Wählbarkeit abgesprochen werden können.

Höcke: Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt

Kurz vor dem Urteil richtete der AfD-Politiker Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft. „Mein Eindruck ist, dass sie heute die Binde der Justitia nicht auf ihren Augen hatten, Herr Staatsanwalt“, sagte er. „Sie haben nicht nach entlastenden Momenten gesucht.“ Zudem verwies der Politiker mehrfach darauf, dass er die Meinungsfreiheit in Deutschland als eingeschränkt sieht. Der Richter ermahnte Höcke, er solle sich zur Sache äußern und keine Wahlkampfrede halten.

Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass die Parole verboten ist, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Zudem solle der AfD-Mann 10 000 Euro zahlen, möglichst für gemeinnützige Einrichtungen. Höckes Verteidiger forderten in langen Vorträgen einen Freispruch. Rechtsanwalt Philip Müller sagte, einen Bezug zur NS-Zeit habe es bei der Veranstaltung in Merseburg nicht gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet worden sei.

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet, Höcke ist ihr Landeschef. Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit dem jetzigen Urteil nicht.

Muss Björn Höcke bald wieder vor Gericht?

Der Politiker wird voraussichtlich auf die Anklagebank in Halle zurückkehren müssen, weil er im Dezember vergangenen Jahres die Parole „Alles für Deutschland“ noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben soll. Dort soll er laut Anklage als Redner den ersten Teil „Alles für“ selbst gesprochen und dann das Publikum durch Gesten animiert haben, „Deutschland“ zu rufen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien. Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde zudem eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Termine gibt es für beide Verhandlungen bislang nicht.