Alkohol im Straßenverkehr: Wer betrunken losradelt, soll künftig mehr blechen – und früher

Wer Alkohol intus hat, steigt lieber nicht mehr aufs Rad – das könnte bald noch teurer werden.
Roland Weihrauch/dpa- Union fordert strengere Promillegrenze und höhere Bußgelder für alkoholisierte Radfahrer.
- Experten unterstützen neue Grenzwerte, z. B. 0,5 oder 1,1 Promille, um Unfälle zu reduzieren.
- Aktuell liegt die Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille – viele kennen diese nicht.
- Zahl der Fahrradunfälle unter Alkoholeinfluss stieg in den letzten zehn Jahren merklich an.
- Thema wird kommende Woche beim Verkehrsgerichtstag in Goslar besprochen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wer auf einer Feier Alkohol getrunken hat, nutzt durchaus mal das Fahrrad für den Heimweg. Wenn nichts weiter passiert, ist das bisher rechtlich problemlos möglich – auch nach mehr als einem Bier.
Die Union hält eine schärfere Promillegrenze für Radfahrer für zwingend notwendig und fordert zugleich höhere Bußgelder. „Es darf nicht sein, dass man ohne Konsequenzen sturzbetrunken mit dem Rad herumfahren kann“, sagte der CDU-Verkehrsexperte Christoph Ploß der „Rheinischen Post“ (Samstag). Dabei würden vor allem Fußgänger, aber auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Ploß, der dem Verkehrsausschuss des Bundestages angehört, will auch deutlich höhere Strafen für „betrunkene Rambo-Radler“.
In der kommenden Woche soll das Thema beim Verkehrsgerichtstag in Goslar besprochen werden. Experten haben sich bereits für schärfere Promille-Regeln ausgesprochen. Im Raum stehen etwa eine neue 0,5- oder 1,1-Promillegrenze, ab der eine Ordnungswidrigkeit gelten soll, oder eine Senkung der 1,6-Promillegrenze.
So ist die Handhabe bisher
Bisher dürfen Radfahrer und -fahrerinnen mit bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut unterwegs sein, sofern sie keinen Unfall bauen oder Ausfallerscheinungen haben. Andernfalls begehen sie eine Straftat, die mit Geldstrafen von einem Nettomonatsgehalt, drei Punkten in Flensburg und der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) geahndet wird.
Allerdings können Fahrfehler wie Schlangenlinien oder ein Unfall bereits ab 0,3 Promille als relative Fahruntüchtigkeit strafbar sein. Eine niedrigere Promillegrenze, wie die 0,5-Promille-Regelung beim Auto, ab der eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, gibt es für Fahrräder bisher nicht.
Nur wenige kennen die derzeitige Regelung
„Die Gesellschaft ist bereit für strengere Regelungen“, sagte der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, Manfred Wirsch gegenüber der dpa. Dem Statement geht eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates voraus. Die überwiegende Mehrheit der Befragten (82 Prozent) sprach sich für eine Promillegrenze von 0,5 oder geringer aus. Knapp ein Drittel war für ein absolutes Alkoholverbot auf dem Fahrrad.
Die zurzeit gültigen Regeln kannte laut der Befragung weniger als jeder Fünfte. Knapp die Hälfte der Befragten vermutete die Promillegrenze für die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit bei 0,5 statt 1,6 Promille. Die überwiegende Mehrheit der Befragten hielt eine Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeiten-Regelung auch für das Fahrrad für sinnvoll. Zudem schätzten die meisten der Befragten auch bereits leichten bis mäßigen Alkoholkonsum als sehr starke oder starke Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ein.
Das spricht für schärfere Regeln
Der Zahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss hat in den vergangenen zehn Jahren bei Radfahrern merklich zugenommen, während sie bei anderen Verkehrsmitteln gesunken ist, wie der Auto Club Europa (ACE) mit Verweis auf Daten des Statistischen Bundesamtes mitteilte. Das liege vor allem an einer Zunahme der E-Bike-Unfälle, während bei klassischen Fahrrädern die Zahl der Alkohol-Unfälle stabil sei. Zusammen waren es 2024 mehr als 5.100 Unfälle.
Von der Unfallforschung beim Gesamtverband der Versicherer (UDV) heißt es zudem: Die Zahl der Alleinunfälle, die ein Drittel aller getöteten Radfahrer ausmachen, sei gestiegen. Hier spiele Alkohol neben anderen Gründen ebenfalls eine Rolle, sagte UDV-Chefin Kirstin Zeidler. Auch generell habe die Zahl alkoholisierter Radfahrer, die an Unfällen beteiligt waren, in den vergangenen zehn Jahren zugenommen - und das nicht nur, weil mehr Fahrrad gefahren werde.
Aus wissenschaftlicher Sicht könne eine neue Promillegrenze Unfälle vermeiden, sagte Unfallforscherin Zeidler. Untersuchungen der Versicherer-Unfallforschung zeigten, dass ab 1,1 Promille deutlich mehr Fahrfehler gemacht werden.
Unfallforscher Siegfried Brockmann von der Björn Steiger Stiftung sieht das ähnlich. Er spricht sich allerdings für die 1,1-Promillegrenze im Strafrecht aus, wie sie für Autofahrer bereits gilt. Konkret stehen die Grenzwerte bisher auch nicht im Gesetz, sondern haben sich durch die Rechtsprechung herausgebildet. Wichtig sei aber auch weiterhin ein zusätzlicher, niedrigerer Grenzwert für Autos. Sonst könnten Menschen das als Anreiz missverstehen, betrunken auch zum bequemeren Auto greifen zu können.



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