AfD gewinnt in Eilverfahren
: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als rechtsextremistisch einstufen

Die AfD hat vor Gericht einen Erfolg erzielt: Der Verfassungsschutz darf sie nicht als rechtsextremistisch einstufen. Allerdings ist das noch eine vorläufige Entscheidung.
Von
dpa
Köln
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Entscheidung in AfD-Eilverfahren

Die Entscheidung im Eilverfahren kann in der nächsthöheren Instanz angefochten werden.

Hannes P Albert/dpa
  • VG Köln stoppt vorerst Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“.
  • BfV muss Hauptsacheverfahren abwarten und öffentliche Bekanntgabe unterlassen.
  • Gericht: In AfD gibt es Bestrebungen gegen FDGO, aber kein verfassungsfeindliches Gesamtbild.
  • Entscheidung im Eilverfahren kann beim OVG NRW in Münster angefochten werden.
  • AfD klagte auf Unterlassung; BfV gab zuvor eine Stillhalte-Zusage ab.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden.

Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.

Nicht im Gesamtbild verfassungsfeindlich

Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.

Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.

AfD klagt auf Unterlassung

Dagegen ging die AfD juristisch vor. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat (AZ 13K3895/25 und 13L1109/25). Damit wollte sie dem Bundesverfassungsschutz gerichtlich untersagen lassen, dass er sie als rechtsextremistisch führt, einordnet und behandelt.

Der Verfassungsschutz gab daraufhin zunächst eine sogenannte Stillhalte-Zusage ab. Das bedeutete, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnete.

Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf, kann sich also noch lange hinziehen.