Whatsapp mit Meta AI: Kann man der Datennutzung durch die KI widersprechen?

Was müssen Userinnen und User bei der Verarbeitung ihrer Daten für das KI-Training beachten?
Fabian Sommer/dpaDer Konzern Meta will seine KI-Software Meta AI durch deutsche Nutzerdaten aus Instagram und Facebook trainieren. Die Verbraucherzentrale NRW will dagegen sogar eine einstweilige Verfügung beantragen. Nutzer fragen sich, ob das auch für die Nutzung in Whatsapp gilt. Wir klären auf.
Was ist das Problem mit der Datennutzung bei Meta AI?
Meta AI ist ein auf Künstlicher Intelligenz basierender Assistent, der beispielsweise Fragen beantwortet und Texte erstellt. Meta hatte Mitte April 2025 angekündigt, seine KI "bald" mit öffentlich zugänglichen Beiträgen erwachsener Nutzer sowie mit Interaktionen von Nutzern mit Meta AI zu trainieren. Laut Verbraucherzentrale hatte Meta die Nutzerinnen und Nutzer von Instagram und Facebook über das Vorhaben per InApp-Mitteilung oder E-Mail informiert.
Kann man Meta AI bei Whatsapp widersprechen?
Etwas anders als bei Facebook und Instragram ist der Fall beim Messenger-Dienst Whatsapp. Bei WhatsApp besteht keine Möglichkeit zum Widerspruch, da dort keine öffentlichen Daten für das Training Künstlicher Intelligenz genutzt werden. Die Inhalte der Chats sind durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt. Dadurch hat Meta keinen Zugriff. Nur Nachrichten, die gezielt an den Chatbot „Meta AI“ gesendet werden, könnten zu Trainingszwecken verwendet werden. Kann man den blauen Kreis deaktivieren oder löschen?
Wie kann man der Nutzung seiner Daten für Meta AI widersprechen?
Nutzerinnen und Nutzer von Facebook und Instagram können Meta AI in ihren Apps nicht abschalten. Es gibt aber die Möglichkeit, der Verwendung ihrer öffentlichen Informationen für KI-Trainingszwecke vor dem 27. Mai 2025 widersprechen. Bis zum 26. Mai muss der Widerspruch also beantragt sein. „Der Widerspruch muss nicht begründet werden, erforderlich ist jedoch die Angabe einer E-Mail-Adresse.“
Darf Meta AI die Daten überhaupt nutzen?
Die Verbraucherschützer beanstanden, dass das konkrete Vorgehen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Der pauschale Verweis auf ein „berechtigtes Interesse“ reiche nicht aus. Nutzer müssten nicht akzeptieren, dass ihre persönlichen Informationen, die sie über Jahre auf den Plattformen hinterlassen haben, für KI-Training verwendet werden. Ein weiteres Problem dabei: Sind diese Daten einmal für das KI-Training verwendet worden, lassen sie sich nicht mehr löschen.
