Instagram KI widersprechen: So verhindert man die Datennutzung durch Meta AI

Userinnen und User können der Nutzung Ihrer Daten für das KI-Training bei Instagram widersprechen.
Jens Büttner/dpaDer Konzern Meta will seine KI-Software Meta AI durch deutsche Nutzerdaten aus Instagram trainieren. Die Verbraucherzentrale NRW will dagegen sogar eine einstweilige Verfügung beantragen. Doch Nutzerinnen und Nutzer können auch selbst tätig werden und der Verwendung ihrer Daten widersprechen. Wir erklären wie das funktioniert.
Was ist das Problem mit der Datennutzung bei Meta AI?
Meta AI ist ein auf Künstlicher Intelligenz basierender Assistent, der beispielsweise Fragen beantwortet und Texte erstellt. Meta hatte Mitte April 2025 angekündigt, seine KI "bald" mit öffentlich zugänglichen Beiträgen erwachsener Nutzer sowie mit Interaktionen von Nutzern mit Meta AI zu trainieren. Laut Verbraucherzentrale hatte Meta die Nutzerinnen und Nutzer von Instagram über das Vorhaben per InApp-Mitteilung oder E-Mail informiert.
Wie kann man der Nutzung seiner Daten für Meta AI widersprechen?
Nutzerinnen und Nutzer von Instagram können Meta AI in ihren Apps nicht abschalten. Es gibt aber die Möglichkeit, der Verwendung ihrer öffentlichen Informationen für KI-Trainingszwecke vor dem 27. Mai 2025 widersprechen. Bis zum 26. Mai muss der Widerspruch also beantragt sein. „Der Widerspruch muss nicht begründet werden, erforderlich ist jedoch die Angabe einer E-Mail-Adresse.“
So funktioniert der Meta AI Widerspruch bei Instagram
Für den Widerspruch stellt Meta den Nutzerinnen und Nutzern bei Instagram ein Formular bereit. Dieses kann man nur aufrufen, wenn man bei Instagram eingeloggt ist. Hier geht es direkt zum Meta AI-Widerspruch bei Instagram. Die Angabe der E-Mail-Adresse, mit der Sie bei Instragram eingeloggt sind, ist Pflicht. Alles Weitere kann frei bleiben. Der Widerspruch muss nicht begründet werden.
Sollten die Formulare nicht aufrufbar sein, gibt es hier die Anleitung der Verbraucherzentrale NRW.
Darf Meta AI die Daten überhaupt nutzen?
Die Verbraucherschützer beanstanden, dass das konkrete Vorgehen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Der pauschale Verweis auf ein „berechtigtes Interesse“ reiche nicht aus. Nutzer müssten nicht akzeptieren, dass ihre persönlichen Informationen, die sie über Jahre auf den Plattformen hinterlassen haben, für KI-Training verwendet werden. Ein weiteres Problem dabei: Sind diese Daten einmal für das KI-Training verwendet worden, lassen sie sich nicht mehr löschen.

