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: Wenn der Staat erbt: BGH verkündet Urteil zur Schuldenübernahme

Auch der Staat kann Erbe sein. Wenn Verwandte das Erbe ausschlagen oder jemand ohne Angehörige stirbt, fällt es samt Schulden an den Staat.
Von
dpa
Karlsruhe
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Auch der Staat kann Erbe sein. Wenn Verwandte das Erbe ausschlagen oder jemand ohne Angehörige stirbt, fällt es samt Schulden an den Staat. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt am Freitag in einem Fall aus Sachsen, ob das Land schuldig gebliebenes Hausgeld für eine geerbte Eigentumswohnung nachzahlen muss, wie eine Eigentümergemeinschaft aus Chemnitz fordert.